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  3. Freiburg: Mörder der toten Joggerin steht vor Gericht

Freiburg
21.11.2017

Mörder der toten Joggerin steht vor Gericht

Tagelang suchten Polizisten nach der Joggerin.
Foto: Patrick Seeger, dpa (Archiv)

Monatelang suchte die Polizei den Mann, der Carolin G. brutal ermordet hat. Ein Jahr nach ihrem Tod steht der Fernfahrer vor Gericht. Beging er noch einen zweiten Mord?

Tagelang hatten die Ermittler nach der vermissten Joggerin gesucht, bis ihr Tod Gewissheit war. Sieben Monate lang mussten sie fahnden, bis ihr Peiniger endlich überführt war. Jetzt steht der Fernfahrer Catalin C. in Freiburg vor Gericht – weil er die 27-jährige Joggerin Carolin G. brutal ermordet und vergewaltigt haben soll.

Ihm wird vorgeworfen, an einem verregneten Sonntagnachmittag Anfang November 2016 in einem Waldstück in den Weinbergen von Endingen im Südwesten Baden-Württembergs der Joggerin aufgelauert und sie anschließend angefallen zu haben. Der Mann Anfang 40 wird ebenfalls für den Mord an der 20-jährigen französischen Austauschstudentin Lucille K. im österreichischen Kufstein verantwortlicht gemacht. In beiden Fällen soll der Angeklagte seine Opfer mit einer Eisenstange erschlagen haben, schwerste Kopfverletzungen führten zum Tod der Frauen. DNA-Spuren, die Tatwaffe von Kufstein, eine Hubstange eines Iveco-Lastwagens, und österreichische Mautdaten machten die Verhaftung des Lastwagenfahrers durch die in Endingen gebildete teils 50-köpfige Sonderkommission „Erle“ möglich.

Beging der Mörder der Joggerin noch mehr Verbrechen?

In Rumänien hatte der Familienvater bereits eine Prostituierte mit einem Messer schwer verletzt. In seiner Heimat Rumänien hat er möglicherweise noch mehr Sexualstraftaten begangen. Offizielle Dokumente der rumänischen Justiz liegen der Staatsanwaltschaft Freiburg nach Aussage eines Sprechers dazu bislang aber nicht vor. Für den Prozess gegen den mutmaßlichen Doppelmörder sind acht Verhandlungstage angesetzt – läuft alles nach Plan, fällt das Urteil kurz vor Weihnachten. Die Anklage lautet auf besonders schwere Vergewaltigung und Mord. Die Mordmerkmale Heimtücke, Befriedigung des Sexualtriebs und der Versuch der Verdeckung der Straftat werden als gegeben betrachtet.

Blumen, Kerzen und Abschiedsbriefe erinnern auf dem Marktplatz in Endingen (Baden-Württemberg) an Carolin G.
Foto: Winfried Rothermel, dpa

Zugelassen im Prozess sind zwei Nebenklagen. Zum einen werden die Eltern von Carolin G. durch einen Anwalt vertreten. Ihr Ehemann ist der zweite Kläger. Ein psychiatrischer Sachverständiger aus Tübingen soll eine Gefährlichkeitsanalyse des Angeklagten erstellen, der kurz nach seiner Festnahme in der Haft in Freiburg von anderen Häftlingen zusammengeschlagen und dann in eine andere Haftanstalt verlegt worden war. Die Ermittlungen zu diesem Vorfall laufen nach Angaben der Staatsanwaltschaft noch.

Ganz Endingen traf sich am ersten Todestag

Catalin C. hat in Aussagen vor Ermittlern einige Einblicke in sein Leben gegeben, aber zu den Taten in Endingen und Kufstein hat er sich bislang nicht geäußert. Österreichische Ermittler werden am 4. Dezember im Freiburger Prozess gehört – nach Aussagen der Staatsanwaltschaft Innsbruck könnte die österreichische Justiz nach einem rechtskräftigen Urteil in Freiburg diesen Richterspruch übernehmen oder in einem gesonderten Prozess eine höhere Zusatzstrafe verhängen.

Erst vor gut zwei Wochen, am ersten Todestag von Carolin G., traf sich ihre Gemeinde zu einem Gedenkgottesdienst in der Endinger Wallfahrtskirche. Nichts sei mehr wie vorher, sagte der Pastoralreferent damals. „Ein schwarzes Tuch legte sich auf das Miteinander.“ Vielleicht kann der Prozess es lüften. mit AZ

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