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Liste mit Produkten veröffentlicht
13.11.2009

Mogelpackungen: Weniger Inhalt zum gleichen Preis

Immer wieder fallen Produkte auf, deren Inhalt schrumpft, der Preis aber stabil bleibt.

Weniger Inhalt zum gleichen Preis: Die Verbraucherzentrale Hamburg hat eine Liste erstellt, bei welchen Produkten die Hersteller eine versteckte Preiserhöhung vorgenommen haben. Von Andrea Wenzel

Die Verbraucherschützer der Verbraucherzentrale Hamburg sind sauer. "Seit Jahren beobachten wir eine Masche bei Herstellern von Lebensmitteln und anderen Produkten; wir nennen sie: Weniger drin, Preis gleich", heißt es.

Oder anders ausgedrückt: Die Hersteller kaschieren auf diese Weise Preiserhöhungen. Das Prinzip ist simpel. Die Kunden haben sich an die Preise verschiedener Produkte gewöhnt. Statt diese zu erhöhen, wird einfach die Füllmenge reduziert. Damit bleibt der Preis für das Produkt zwar stabil, doch der Kunde bekommt weniger für sein Geld.

Durch eigene Recherche und mit Hinweisen verärgerter Verbraucher haben die Verbraucherschützer eine Liste erstellt, die solche Mogelpackungen aufführt. Darin finden sich prominente Artikel wie der "Philadelphia Frischkäse", "Pampers"-Windeln oder der Zentis Brotaufstrich "Aachener Pflümli" (weitere Produkte siehe Liste).

Maggi-Suppe ist besonders dreister Fall

Als besonders dreist empfand die Verbraucherzentrale das Vorgehen bei der Maggi-Suppe "Guten Appetit Hühnersuppe mit Tierfiguren". Der Inhalt ergibt nur noch drei statt bisher vier Teller und noch dazu wuchs die Packungsgröße. Dem Kunden wird also das Gegenteil suggeriert: Mehr Inhalt zum gleichen Preis. "In diesem Fall haben wir den Hersteller abgemahnt und erreicht, dass die Packung zumindest wieder auf die alte Größe reduziert wird. Es bleibt aber bei den drei Tellern zum alten Preis", erklärt Armin Valet von der Verbraucherzentrale. Er und seine Kollegen fordern, dass Hersteller, die solche Methoden anwenden, dazu verpflichtet werden, die Reduzierung der Füllmenge auf der Verpackung anzugeben. Zudem müssten die Richtlinien dafür, was als Mogelpackung gilt, spezifiziert werden. "Die bisherigen Regelungen sind sehr vage. Das macht es schwierig, Hersteller abzumahnen", so Valet.

Grundpreise vergleichen

Für den Kunden bleiben wenig Möglichkeiten, sich zu wehren. Einzige Chance ist der Verzicht auf das Lieblingsprodukt. Wer kein Problem damit hat, die Marke zu wechseln, muss sich für den Einkauf viel Zeit nehmen und die Grundpreise (Preis pro 100g oder Preis pro Liter) der Produkte vergleichen.

Doch auch hier stellt die Verbraucherzentrale Mängel fest. Manchmal fehlt der Grundpreis ganz, wird kaum lesbar dargestellt oder ist auf dem Preisschild am Regal noch nicht an die neue Füllmenge angepasst worden.

Achtung Großpackung

Auch bei vermeintlich günstigen Großpackungen ist Vorsicht geboten. So entdeckt die Verbraucherzentrale immer wieder Produkte, bei denen die Großpackung deutlich teurer kommt, als zwei kleine. Eine Toblerone (Kraft Foods) kann mit 300g so um 51 Prozent teurer werden, als zwei einzelne 150g-Packungen. Der Weichspüler "Lenor Aprilfrisch" (Procter & Gamble) schlägt in der 1500ml-Version möglicherweise mit 36 Prozent mehr zu Buche als zwei 750ml-Packungen, fanden die Verbraucherschützer heraus. (Andrea Wenzel)

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