Mutmaßlicher Dreifachmörder Jan G. bedauert Tod von Polizisten
Jan G. soll seine Großmutter erstochen und auf der anschließenden Flucht zwei Polizisten getötet haben. Jetzt wird ihm in Frankfurt/Oder der Prozess gemacht.
Zum Auftakt des Prozesses gegen den mutmaßlichen Dreifachmörder Jan G. hat der Angeklagte sein Bedauern über den Tod zweier Polizisten ausgedrückt. "Ich kann sagen, dass es mir leid tut", sagte der 25-Jährige am Dienstag vor dem Landgericht Frankfurt an der Oder. Staatsanwalt Jörg Tegge forderte, im Anschluss an eine mehrjährige Haftstrafe eine Sicherungsverwahrung wegen Gefährdung der Allgemeinheit zu verhängen.
Trotz Handschellen und Fußfesseln begleiteten gleich mehrere Zivilbeamte G. in den Verhandlungssaal. Der Mann mit dem langen dunklen Haar trug eine schwarze Leserjacke und einen dünnen Bart im blassen Gesicht. Ihm gegenüber nahmen die Nebenklägeranwälte Platz, die seine Mutter Leila G. sowie die beiden Polizistenwitwen vertreten. Die als einzige Nebenklägerin persönlich anwesende Frau des getöteten Beamten Torsten P. kämpfte mit den Tränen, als Tegge die lange Liste an Straftaten vorlas, die er G. zur Last legt.
Am Tag ihres Geburtstags soll er die Großmutter erstochen haben
Aus Frust über eine zugestellte Badewanne soll G. am 28. Februar mit seiner Großmutter Marianne G. in Streit geraten sein. G. habe die Frau zusammengeschlagen und getreten. Schließlich habe er sie am Tag ihres 79. Geburtstags mit einem Messerstich in den Hals getötet. Weil G. auf Bewährung war, habe er die Großmutter daran hindern wollen, ihn anzuzeigen.
Das Motiv, eine Straftat zu verdecken, ist ein Mordmerkmal. Die Anklage sieht dieses sowohl bei der Tötung der Großmutter als auch der zwei Polizisten gegeben. G. habe gegen Ende seiner langen und für mehrere andere Verkehrsteilnehmer lebensgefährlichen Fluchtfahrt beschlossen, die am Straßenrand stehenden Beamten zu töten. Diese hatten zuvor an einem Ortsausgang einen Spezialstreifen ausgelegt, der G.s Auto stoppen sollte.
"Was passiert ist, stimmt nicht mit dem überein, was in meinem Kopf ist"
G. stand während der Fahrt unter Einfluss der Droge Methamphetamin. Die Staatsanwaltschaft geht von einer verminderten Schuldfähigkeit aus. Eine noch im vergangenen Herbst in einem Verfahren wegen früherer Vergehen attestierte Schizophrenie liegt demnach nicht vor. Derzeit ist G. in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik untergebracht. Tegge begründete die Forderung nach Sicherungsverwahrung mit der "erheblichen Gefahr", die vom Angeklagten ausgehe.
"Was passiert ist, stimmt nicht mit dem überein, was in meinem Kopf ist", sagte G. mit brüchiger Stimme. "Ich habe das nicht gewollt, ich habe permanent gehupt." Zum genauen Tathergang will G. sich aber nach Angaben seines Verteidigers vorerst nicht einlassen, nachdem er sich schon gegenüber der Polizei geäußert habe.
Mutter des mutmaßlichen Mörders erhebt schwere Vorwürfe
Leila G.s Anwalt machte den Behörden schwere Vorwürfe: Die Mutter des Jungen habe immer wieder auf die Gefährlichkeit ihres Sohns aufmerksam gemacht. "Die Vorzeichen waren zu 200 Prozent gegeben", sagte Peter-Michael Diestel. Nun habe seine Mandantin ihre Mutter und ihren Sohn verloren.
Der Prozess wird am Mittwoch mit den Aussagen von Polizisten fortgesetzt. Bis dahin müssen auf Antrag der Verteidigung die Schöffen erklären, ob sie einen Fernsehbericht sahen, der unter anderem Videoaufnahmen aus Ermittlungsakten enthielt. Dies könnte die Unvoreingenommenheit der Schöffen in Frage stellen. In dem Verfahren mit 85 Zeugen sind 17 weitere Verhandlungstage angesetzt. AFP
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