Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Gefängnis Tegel: Nach Ausbruchsversuch: Wie sicher sind deutsche Gefängnisse?

Gefängnis Tegel
04.12.2019

Nach Ausbruchsversuch: Wie sicher sind deutsche Gefängnisse?

Sieht sicher und unüberwindbar aus – und dennoch kommt es in der Berliner Justizvollzugsanstalt Tegel immer wieder zu Ausbruchsversuchen.
Foto: Paul Zinken, dpa

Erst im September war es einem Verurteilten beinahe gelungen, aus der JVA Tegel zu entkommen. Fragt sich: Haben deutsche Gefängnisse ein Sicherheitsproblem?

Nicht einmal zwei Jahre nach einer spektakulären Flucht hat ein Berliner Häftling erneut einen Ausbruch vorbereitet. Der 25-Jährige habe einen Stab des Fenstergitters vor seinem Haftraum im Gefängnis Tegel mit einem Sägeblatt durchgesägt, sagte ein Sprecher der Justizverwaltung am Dienstag. Dies sei bei einer Kontrolle am vergangenen Freitag entdeckt worden.

Es ist kein Einzelfall: Erst im September war Mario K., einem 52-jährigen Häftling der JVA Tegel, eine hollywoodreife Flucht in die Freiheit gelungen. Zumindest fast. Einem Bericht des Tagesspiegel zufolge hatte er mithilfe einer chemischen Reaktion mit Eisenoxid- und Aluminiumpulver sowie Strom zwei Gitterstäbe zum Schmelzen gebracht. Anschließend seilte er sich aus seiner Zelle ab – und wurde noch währendessen entdeckt. Mit einem selbstgebauten Wurfanker aus Tisch- und Stuhlbeinen hatte der wegen versuchten Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe Verurteilte die Außenmauer des Gefängnisses überwinden wollen.

Immer wieder gab es in den vergangenen Jahren derartige Schlagzeilen aus Berlin. Von Ende 2003 bis Ende 2016 wurden in der Hauptstadt 19 Fälle bekannt, in denen Häftlinge aus dem geschlossenen – und auch aus dem offenen – Vollzug entkamen. Alleine zwischen Ende 2017 und Anfang 2018 gelang dies fünf Häftlingen.

Die Ausbruchsversuche waren hollywoodreif

Doch wie kann das überhaupt sein? „Eine hundertprozentige Sicherheit gibt es nicht“, sagte der Berliner Justizverwaltungssprecher Sebastian Brux auf Anfrage unserer Redaktion nach dem Ausbruchsversuch vom September. Und er verwies damals darauf, dass Berlin nicht als einziges Bundesland von Ausbruchsversuchen betroffen sei. Seine Meinung hat sich seitdem nicht geändert.

In der Tat: Im August brachen in Bayern erst zwei Männer aus der JVA Memmingen aus, später ein Häftling aus der JVA Schweinfurt. Alle drei konnten recht schnell wieder gefasst werden.

Ausbrüche aus dem geschlossenen Vollzug sind dabei überaus selten. Bundesweit konnten laut Bundesamt für Justiz im Jahr 2017 acht Gefangene, 2016 sechs Gefangene und 2015 sieben Gefangene aus dem geschlossenen Vollzug in deutschen Justizvollzugsanstalten entkommen. Zahlen für 2018 liegen nicht vor. Im Jahr 2000 waren es noch 73 Personen, die bundesweit (ohne Niedersachsen) aus dem geschlossenen Vollzug entwichen.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Datawrapper-Grafik anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Datawrapper GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Bernd Maelicke ist Experte für Justizvollzug und Resozialisierung. Er war unter anderem 15 Jahre lang für das Justizministerium Schleswig-Holstein als Ministerialdirigent für Justiz zuständig. Der Strafvollzug sei immer in der Defensive, erklärt er. Man könne nur reagieren. Und auch Maelicke sagt, dass man eine absolute Sicherheit nicht garantieren könne. Er verweist auf die „Kreativität“ der Gefangenen und auf Fehler vonseiten des Vollzugspersonals wie Unachtsamkeit, die nicht ausgeschlossen werden könnten.

Speziell in großen Haftanstalten wie in Berlin Tegel trete, so Maelicke, ein weiteres Problem auf, das nicht nur zu Ausbruchsversuchen führen könne – sondern auch dem eigentlichen Ziel des Justizvollzugs, der Resozialisierung, entgegenwirke: die Gefängnis-Subkultur. Damit meint er den Schmuggel und Handel etwa von Drogen hinter Gittern sowie die dort verbreitete Gewalt. Dem Experten zufolge müsse man daher vor allem die großen Gefängnisse mehr infrage stellen, da in ihnen diese Subkultur besonders stark entwickelt sei. Bernd Maelicke sagt auch: Viele Gefangene würden nicht aufgrund von rationalen Entscheidungen einen Fluchtversuch wagen; sie agierten sprunghaft. Und er betont: „Die deutschen Gefängnisse gehören im internationalen Vergleich zu den sichersten auf der Welt.“ Jedes Gefängnis habe mehrere Sicherheitslinien. Vor allem die Außenmauer mit sogenannter Mauerkronensicherung inklusive Stacheldraht und Kameraüberwachung habe sich stark verbessert.

Hamed M. konnte bereits 2018 auf spektakuläre Art fliehen

Auf den jüngsten Ausbruchsversuch des 25-jährigen Libyers Hamed M., der eine Strafe wegen räuberischer Erpressung und Diebstahl absitzt, reagierte die Berliner Justizverwaltung mit der Ankündigung, alle Fenstergitter an Haus VI des Männergefängnisses zu überprüfen. Vermutlich müsse man Gitter auch austauschen. In anderen Gefängnissen, etwa in Moabit, sei bereits neuer, harter Stahl verbaut worden. Und: M. sei auf eine besonders gesicherte Station verlegt worden.

Ihm war bereits im Februar 2018 ein filmreifer Ausbruch gelungen – bei dem er sich unter einem Lieferanten-Lastwagen festgeklammert hatte und so unbemerkt nach draußen gelangte. Zuvor hatte er mit einer Attrappe aus Stoffresten und Toilettenpapier in der Zelle im Gefängnis Tegel seine Anwesenheit vorgetäuscht. Sieben Tage danach wurde er in Belgien gefasst.

Strafbar ist ein Gefängnisausbruch als solcher – im Unterschied zur „Gefangenenbefreiung“ – in Deutschland übrigens nicht. Allerdings dessen Begleiterscheinungen, etwa das Durchsägen von Gitterstäben. Das gilt als Sachbeschädigung. (mit dpa)

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.