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  3. Neue Ermittlungen nach Freispruch: Lehrer bedrängte auch Schwester einer 14-jährigen Schülerin sexuell

Neue Ermittlungen nach Freispruch
26.01.2012

Lehrer bedrängte auch Schwester einer 14-jährigen Schülerin sexuell

Die Staatsanwaltschaft ermittelt erneut gegen den Hauptschullehrer Oliver K., der eine sexuelle Beziehung zu einer 14-jährigen Schülerin unterhalten hatte. Der Pädagoge soll auch versucht haben, sich der Schwester der Schülerin anzunähern.

Oliver K. hatte eine sexuelle Beziehung mit einer 14-jährigen Schülerin, wurde jedoch freigesprochen. Er soll aber auch die Schwester sexuell bedrängt haben.

Auf Unverständnis stieß der Freispruch für einen Lehrer, der 2007 zu der damals 14-jährigen Anna R. eine sexuelle Beziehung aufgebaut und sie auch zu heimlichen Treffen in der Schule aufgefordert hatte. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft erneut gegen den 37 Jahre alten Hauptschullehrer. Jetzt wurde die ältere Schwester, Meike R., zur Vernehmung vorgeladen. Auch sie soll der Pädagoge sexuell bedrängt haben.

Wie die Zeitung "Welt Online" berichtet, soll sich der Pädagoge bereits ein Jahr vor der Beziehung mit der 14-jährigen Anna R. der älteren Schwester angenähert haben. Dabei soll es auch zu sexuellem Kontakt gekommen sein.

Vorgehen der Staatsanwaltschaft löst Empörung aus

Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft stößt auf Unverständnis. Denn bereits 2007 hatte der Vater der beiden Mädchen eine Anzeige gegen den Lehrer eingereicht. Die Mädchen Anna und Meike hätten sich seinerzeit in langen Vernehmungen detailliert zu dem Fall geäußert und auch entsprechende E-Mails des Pädagogen vorgezeigt.

Jetzt steht die Frage im Raum, warum beide Fälle nicht gemeinsam verhandelt wurde. Teilweise lässt sich das mit der sogenannten Prozessökonomie. Dabei sollen Verfahren dadurch beschleunigt werden, dass bei einem Beschuldigten, dem mehrere Straftaten zur Last gelegt werden, zunächst die schwerwiegenderen Vorwürfe zur Anklage gebracht werden. Dann werden andere Verfahren vorläufig eingestellt, können aber später wieder aufgenommen werden. Ausschlaggebend könnte nach Vermutung von "Welt Online" gewesen sein, dass zwischen dem Lehrer und der 14-jährigen Anna eine sexuelle Beziehung bestand, während es bei Meike nicht so weit kam.

Besonders pikant: Schwester war Schülerin von Oliver K.

Der Vorsitzende der "Initiative gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen", Johannes Heibel, sagte gegenüber "Welt Online", es sei "ein großer Fehler" der zuständigen Staatsanwältin in Koblenz, dass bei der Anklage nicht schon beide Tatvorwürfe berücksichtigt wurden. "Das Drama nimmt für die Familie einfach kein Ende".

Aus juristischer Sicht bergen die Vorwürfe in Bezug auf Meike R. sogar erheblich mehr Brisanz. Denn Oliver K. war ihr Fachlehrer und daher sei von einem "Obhutsverhältnis" auszugehen. Sobald eine solche besondere Schutzbedürftigkeit besteht, ist auch einvernehmlicher Sex mit Jugendlichen ab 14 Jahren strafbar, der sonst gesetzlich nicht geahndet wird. Darin lag genau das Problem bei der 14-jährigen Anna R. Das Oberlandesgericht Koblenz hatte bei ihr kein Obhutsverhältnis gesehen, weil Lehrer Oliver K. nur als Vertretung in ihrer Klasse unterrichtet hatte und nicht an ihrer Notengebung beteiligt war.

Das Urteil sorgte unter Politikern und Elternverbänden für Empörung. Inzwischen bemüht die Schulaufsichtsbehörde des Landes Rheinland-Pfalz ein Disziplinarverfahren gegen den Lehrer. "Ich erhoffe mir von dem Disziplinarverfahren, dass dieser Lehrer dauerhaft vom Unterricht und von Schülern ferngehalten wird", sagt der CDU-Parlamentarier Axel Wilke gegenüber "Welt Online". (AZ)

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