Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Neue Führerscheinregeln: Autofahrer sollen ohne Prüfung leichte Motorräder fahren dürfen

Neue Führerscheinregeln
20.06.2019

Autofahrer sollen ohne Prüfung leichte Motorräder fahren dürfen

Wer einen Auto-Führerschein hat, soll künftig leichte Motorräder - 125er genannt - auch ohne zusätzlichen Motorradführerschein fahren dürfen.
Foto: Bernd von Jutrczenka, dpa

Autofahrer sollen in Zukunft auch größere Motorräder fahren dürfen - auch ohne dafür eine weitere Prüfung ablegen zu müssen. Experten sind entsetzt.

Autofahrer sollen künftig ohne Prüfung leichte Motorräder fahren dürfen. Wer ohne Motorradführerschein mit einem sogenannten 125er unterwegs sein will, müsse aber mindestens 25 Jahre alt sein, seit fünf Jahren einen Führerschein der Klasse B haben und eine Schulung mit fünf 90-minütigen Einheiten hinter sich bringen, heißt es in einem Verordnungsentwurf des Bundesverkehrsministeriums. Experten sehen den Vorstoß sehr kritisch - denn Motorradfahren ist gefährlich.

Motorradfahren ohne Motorradführerschein? Um diese Krafträder geht es

Es geht dabei um Krafträder der Klasse A1 mit einem Hubraum von bis zu 125 Kubikzentimeter und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 Kilowatt, also 15 PS. Die erweiterte Fahrerlaubnis soll nur für Deutschland gelten.

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) hält überhaupt nichts von dem Vorstoß von Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU). Diese Leichtkrafträder könnten schneller als 100 Kilometer pro Stunde fahren und seien nach den besonders stark motorisierten Motorrädern die gefährlichste Fahrzeugklasse in der Unfallstatistik, schreiben die Experten in einer Stellungnahme. Es sei "fraglich", dass "plötzlich" die Anforderungen deutlich gesenkt werden sollten - die EU erlaubt das den Mitgliedsstaaten nämlich schon seit 13 Jahren.

Im Jahr 2017 starben laut Statistischem Bundesamt 66 Fahrer solcher Leichtkrafträder bei Unfällen. A1-Motorräder hätten bei den "Hauptverursachern von Unfällen mit Personenschaden den traurigen Platz 2" belegt, schreibt der DVR.

Führerschein-Erweiterung soll etwa 500 Euro kosten

In der Schulung sollen laut Verordnungsentwurf in Theorie und Praxis nur "die wesentlichsten Grundlagen" des Motorradfahrens vermittelt werden. Ziel sei "die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führen eines entsprechenden Leichtkraftrades", heißt es im Papier. Die Führerschein-Erweiterung soll demnach etwa 500 Euro kosten. Wie viele Autofahrer davon Gebrauch machen, sei "nicht abzuschätzen", schreibt das Ministerium.

Lesen Sie dazu auch

Aus Sicht von Fahrlehrern reicht das nicht. "Das zentrale Problem ist die fehlende fahrerische Kompetenz", sagte der Vorsitzende der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF), Dieter Quentin, der dpa. Schon jetzt sei ein Großteil der Unfälle mit Motorrädern auf Fahrfehler zurückzuführen. Mit der vorgeschlagenen Regelung steige das Risiko, die geplante Schulung sei "völlig unzureichend". 

Unter "Begründung" heißt es im Entwurf lediglich, die EU gebe den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit, Autofahrer auch A1-Motorräder fahren zu lassen - das solle genutzt werden. Das Ministerium verwies am Donnerstag darauf, dass unter anderem Österreich diese Regelung auch schon habe.

Der Verkehrssicherheitsrat findet das "vollkommen unverständlich". Wenn man ein größeres Risiko in Kauf nehme, müsse das "zumindest einem erkennbaren Ziel" dienen, etwa der Förderung der Mobilität. "An der Unfallstatistik lässt sich aber gerade ablesen, dass Leichtkrafträder in starkem Maße für Freizeitfahrten am Wochenende in den Sommermonaten genutzt werden, und nicht primär, um zur Arbeitsstätte zu gelangen", heißt es in der Stellungnahme. In Österreich hätten die Zahl der Zulassungen und die Unfälle zugenommen, nachdem die Regelung eingeführt worden sei.

Union und SPD hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, die Zahl der Verkehrstoten "mittelfristig" auf null zu senken. Der Verkehrssicherheitsrat schrieb dazu, dass dieses Ziel nur erreicht werden könne, wenn die Fahrer gut ausgebildet seien: "Nur so können Gefahrensituationen vermieden oder wenigstens schwere Folgen abgewendet werden." Das gelte besonders für die große und besonders verletzliche Gruppe der Fahrer von Motorrädern. Wenn jetzt aber kein eigener Führerschein für leichte Motorräder mehr notwendig sei, werde genau das Gegenteil bewirkt.

Auch der TÜV ist dagegen

Auch der TÜV ist gegen die neue Regelung. Ein "Kurzprogramm" reiche nicht, sagte Richard Goebelt vom TÜV-Verband (VdTÜV). Vor allem die praktischen Fahrstunden reichten nicht aus. Künftig solle erlaubt werden, keine Übungen im echten Straßenverkehr durchzuführen - das sei für die Sicherheit "verheerend". (dpa/AZ)

Lesen Sie auch unseren Kommentar: Motorradfahren ohne Prüfung? Keine gute Idee!

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

21.06.2019

Personen, die den PKW Führerschein vor dem 01.04.1980 gemacht haben, dürfen diese Gefährte ohnehin fahren, ohne zusätzliche Schulung.
Alle danach nur Zweiräder mit maximal 50 ccm und 45 km/h.
Die Leichtkrafträder, um die es jetzt geht, wären ideal, um auf kurzen Strecken oder Fahrten in die Stadt das Auto stehen zu lassen. mit den Leichtkrafträdern darf man z.B. auf die B17, welche in Augsburg bei vielen Fahrten Zeit spart.
Ich selbst habe einen 50er (E-)Roller, den ich zu Fahrten in die Stadt nutze, statt des PKW. Eine schnellere/stärkere Maschine wäre mir lieber und mit der wäre ich auch auf Landstraßen weniger gefährdet, da ich mit den PKWs mitschwimmen könnte.
Ich finde diesen Vorstoss des Verkehrsministers sehr löblich!

21.06.2019

Wo liegt das Problem, sie kennen die Verkehrsregeln, müßen 5 Fahrstunden nehmen , dann können sie auch 2 Rad fahren, wozu eine weitere Prüfung , 1/2 Stunde hinter einen Prüferauto nachfahren ist sicher nicht nötig und nur Geldmacherei.