Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Niedersachsen: Tödliche Dosis: Prozess gegen Ärzte gegen Geldauflage eingestellt

Niedersachsen
25.01.2017

Tödliche Dosis: Prozess gegen Ärzte gegen Geldauflage eingestellt

Ein Verfahren gegen vier Ärzte, die ein Medikament für einen schwerkranken Mann zu hoch dosiert haben sollen, hat das Amtsgericht Lehrte gegen Geldauflagen eingestellt.
Foto: Alexander Kaya, Symbolbild

Vier Ärzten wird vorgeworfen, ein Medikament für einen Schwerkranken zu hoch dosiert zu haben. Wenig später starb der Mann. Gegen eine Geldauflage wurde das Verfahren eingestellt.

Vier Ärzte stehen im Verdacht auf fahrlässige Tötung. Nun hat das Amtsgericht Lehrte das Verfahren gegen Geldauflagen eingestellt. Den vier Männern wird vorgeworfen, ein Medikament für einen schwerkranken Mann zu hoch dosiert zu haben. Statt einmal wöchentlich wurde dem Mann ein Rheuma- und Tumormedikament einmal täglich verordnet. Der 79-Jährige starb aufgrund der Überdosierung drei Wochen später.

Prozess gegen Ärzte gegen Geldauflage eingestellt

Die Mediziner müssen nun zwischen 2000 und 6000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Das ist weniger, als die Staatsanwaltschaft Hildesheim ursprünglich beantragt hatte. Diese hatte gegen die vier Ärzte Strafbefehle mit Geldstrafen zwischen 9000 und 13.500 Euro verhängt. Weil die Mediziner diese Strafen nicht zahlten wollten, kam es zu dem Hauptverfahren vor Gericht. dpa

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.