
Rettungsgasse: Polizei will Dashcams einsetzen

Immer wieder kommt es zu Verstößen beim Bilden der Rettungsgasse. Um Verweigerer zu überführern, bekommt die Polizei in NRW jetzt sogenannte Dashcams.
Die Nordrhein-Westfälische Polizei bekommt Dashcams. Damit soll sie auf der Autobahn Fahrer überführen, die keine Rettungsgasse bilden. Das teilte das Innenministerium des Bundeslands am Montag in Düsseldorf mit. Solche Dashcams sind kleine Kameras, die auf dem Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe angebracht werden. Normalerweise filmen sie in einer Art Endlosschleife filmen. Solche Videos sollen bei Unfällen oder Verkehrsverstößen als Beweismittel dienen. Auch in der Region haben Dashcams schon mehrfach die Gerichte beschäftigt.
Dashcams für die Rettungsgasse: Verweigerern droht bis zu 200 Euro Strafe
Seit Ende 2017 drohen Autofahrern, die Einsatzkräfte blockieren, bis zu 200 Euro Strafe. Gefährdet ein Autofahrer andere, drohen sogar 280 Euro Bußgeld samt Fahrverbot. Beim Bilden einer Rettungsgasse rät die Polizei zur "Daumenregel": Autos auf der linken Seite fahren nach links, auf der rechten Seite nach rechts. Dabei dürften auch rote Ampeln ignoriert werden, sofern niemand dadurch gefährdet wird. Die Pflicht dazu regelt Paragraf 11 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Dashcams bei der Polizei: Datenschützer warnen vor dem Einsatz
Den Dauer-Einsatz von Dashcams lehnt der Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff ab. "Wenn eine Dashcam dazu genutzt wird, den Verkehr lückenlos zu dokumentieren, ist dies datenschutzrechtlich unzulässig", sagte Voßhoff der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Eine rein private zeitweise Nutzung der Dashcam sei dagegen unproblematisch, betonte Voßhoff. Er nennt als Beispiel das Anfertigen von Panoramaaufnahmen bei der Autofahrt in den Urlaub, die anschließend im Freundeskreis vorgeführt werden sollten. Schon seit langem warnen Datenschützer vor dem Einsatz von Dashcams. Sie argumentieren, dass eine permanente und heimliche Videoaufzeichnung des Verkehrs in jedem Fall ein schwerwiegender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Gefilmten sei. (AZ)
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