Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Okupas: Spanien macht kurzen Prozess mit Hausbesetzern

Okupas
05.07.2018

Spanien macht kurzen Prozess mit Hausbesetzern

Auch die Villa, die Boris Becker vor rund 20 Jahren bauen ließ, ist besetzt. Es ist allerdings weiterhin unklar, ob sie überhaupt noch dem früheren deutschen Tennisstar aus Leimen gehört.
Foto: Montserrat Diez, dpa

Bislang waren Immobilienbesitzer quasi schutzlos, wenn Vandalen in Wohnungen oder Villen einstiegen und sich dort breitmachten. Nun soll damit Schluss sein.

Spanien sagt den Hausbesetzern, die es sich in tausenden Eigenheimen im ganzen Land bequem machen, den Kampf an: Seit Juli gilt ein neues Gesetz, das Express-Räumungen ermöglicht. Bisher konnte es zwei Jahre oder mehr dauern, bis die rechtmäßigen Eigentümer, darunter auch ausländische Ferienhausbesitzer auf Mallorca, ihre Objekte per Gerichtsbeschluss zurückerhielten. Nun können die Richter per Schnellprozess die Räumung ansetzen, die dann von der Polizei umgehend durchgesetzt wird.

Verfahren gegen Hausbesetzer binnen zwei Monaten

Das ganze Verfahren soll nicht länger als zwei Monate dauern. Wäre das neue Räumungsgesetz schon früher in Kraft gewesen, dann hätte der deutsche Steuerberater Frank Z. vermutlich nicht auf Mallorca zu jener Selbsthilfe greifen müssen, die Schlagzeilen machte: Der Hamburger war im April mit zwei Freunden in seine besetzte Ferienvilla am Rande der Inselhauptstadt Palma eingestiegen und hatte die Besetzer, die es sich dort seit Februar bequem gemacht hatten, vertrieben. Diese hatten übrigens in der Villa nicht nur wie die Vandalen gehaust, sondern auch Teile der Inneneinrichtung verkauft.

Zu dieser Zeit galt in Spanien noch eine gesetzliche Regel, welche die Hausbesetzer mehr schützte als die Eigentümer. Denn waren die Besetzer, die in Spanien Okupas heißen, erst einmal länger als 72 Stunden im Haus, konnte die Polizei nichts mehr für die Eigentümer tun. Ihnen blieb nur noch ein gerichtliches Räumungsverfahren, das sich Jahre hinziehen konnte.

Manche Besitzer versuchten, mit den Okupas zu verhandeln, die nicht selten ein hohes Lösegeld für ihren freiwilligen Abzug forderten. Andere beauftragten in ihrer Verzweiflung breitschultrige Räumungskommandos, die in ganz Spanien ihre Dienste anbieten.

Mit dieser absurden Situation soll Schluss sein: Das neue Gesetz, das nun vom spanischen Parlament verabschiedet wurde, verkürzt den bisherigen quälend langen Räumungsprozess. Wenn der Eigentümer vor Gericht Klage einreicht, erhalten die Besetzer fünf Tage Zeit zur Stellungnahme. Können sie keinen Miet- oder Kaufvertrag vorweisen, ordnet der Richter die sofortige Rückgabe des Eigentums an. Einsprüche sind nicht mehr möglich. Sollte den Besetzern nach der Räumung Obdachlosigkeit drohen, muss zudem die örtliche Sozialbehörde eingeschaltet werden.

Express-Rauswurf ist nun endlich möglich

Der Express-Rauswurf soll übrigens nur bei Wohnraum durchgesetzt werden, der Privatleuten oder öffentlichen Institutionen gehört. Banken, Immobilienfonds oder Baugesellschaften können sich nicht auf das neue Gesetz stützen. Sie müssen weiter den langen Rechtsweg beschreiten. An deren Ende manche Richter bisher gegen Spekulanten und für die Besetzer entschieden – vor allem, wenn die Okupas mittellos waren. Laut Schätzungen sind in Spanien 90.000 Häuser und Wohnungen besetzt. Es handelt sich vor allem um Objekte in den Großstädten und an den Küsten. Allein auf Mallorca, wo viele Wohnungen und Villen Ausländern gehören, sollen 1000 Immobilien in der Hand von Besetzern sein. Eines der besetzten Objekte auf Mallorca ist übrigens die frühere Finca der deutschen Tennis-Legende Boris Becker. Auf dem Landgut hat sich der deutsche Aussteiger Georg Berres niedergelassen. Er will das seit Jahren leerstehende und heruntergekommene Anwesen wieder herrichten und in eine Art Begegnungszentrum für Aussteiger verwandeln.

Becker, der das Gelände vor 20 Jahren kaufte und mit einer Riesenvilla bebaute, hat sich offenbar bisher nicht bei dem Besetzer gemeldet. Aber derzeit ist ohnehin unklar, ob das Areal mit Pool und Tennispiste überhaupt noch Becker gehört. Nachdem dieser in finanzielle Probleme schlitterte, stand die Finca zum Verkauf, sollte sogar zwangsversteigert werden. Doch derzeit, so scheint es, herrscht Ruhe auf dem Landgut, sodass eine Räumung wohl vorerst nicht zu erwarten ist.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.