Pamela Reif verteidigt sich gegen Vorwurf der Schleichwerbung
Hat die Influencerin Pamela Reif auf Instagram Werbung für Produkte gemacht, ohne dies zu kennzeichnen?
Instagram-Star Pamela Reif hat sich am Donnerstag vor dem Landgericht Karlsruhe gegen den Vorwurf der Schleichwerbung verteidigt. Der Verband Sozialer Wettbewerb mit Sitz in Berlin hatte gegen die 22 Jahre alte Influencerin mit mehr als vier Millionen Followern eine Unterlassungsverfügung erwirkt. Es geht um die Kennzeichnung von Hinweisen auf verschiedene Produkte und Marken als Werbung. Die Karlsruherin gibt unter anderem Fitness- und Ernährungstipps auf Instagram.
Instagram-Star Pamela Reif betont, Werbung gekennzeichnet zu haben
Reif betonte, sie kennzeichne alle Veröffentlichungen, in den sie Produkte empfehle und Geld dafür bekomme, als Werbung. Andere Empfehlungen seien privat und müssten aus ihrer Sicht nicht gekennzeichnet werden. Der Vorsitzende Richter machte deutlich, dass in der Unterscheidung das Problem liege. Bei einer Influencerin von Reifs Bekanntheit könne zwischen geschäftlich und privat auf einem Instagram-Account kaum unterschieden werden. Eine Entscheidung soll am 21. März verkündet werden. (dpa)
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