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  3. Gießen: Polizei präsentiert neue Erkenntnisse im Entführungsfall Würth

Gießen
14.11.2018

Polizei präsentiert neue Erkenntnisse im Entführungsfall Würth

Der 48-jährige Angeklagte (rechts) wird in den Gerichtssaal geführt. Er soll den Milliardärssohn Markus Würth entführt haben.
Foto: Arne Dedert, dpa (Archiv)

Im Prozess um den verschleppten Milliardärssohn Würth und die Millionen-Lösegeldforderung haben Ermittler weitere, neue Indizien vorgestellt.

Im Prozess um die Entführung von Milliardärssohn Markus Würth haben Ermittler am Mittwoch Indizien präsentiert, die aus ihrer Sicht für eine Täterschaft des Angeklagten sprechen. Ein Kriminalbeamter und hochrangiges Mitglied der Sonderkommission gab am Mittwoch in der Verhandlung am Landgericht Gießen entsprechende Hinweise auf den 48-jährigen Serben. 

Eine Auswertung der Telefonüberwachung ergab: Das Mobilgerät des Angeklagten war phasenweise in denselben Funkzellen registriert, aus den auch Anrufe des Erpressers mit seinen Forderungen nach einem Millionen-Lösegeld kamen. Nach Auswertung aller Spuren bilanzierte der Fuldaer Kriminaloberkommissar: Es sei nichts gefunden worden, was gegen eine Tatbeteiligung des Angeklagten spreche. Die Ermittler kämen zu dem Schluss, dass der Angeklagte in die Tatplanung und Ausführung involviert war. 

Der Angeklagte soll mit unbekannten Mittätern den behinderten, erwachsenen Sohn des Unternehmers und Milliardärs Reinhold Würth entführt haben. Die Tat ereignete sich im Juni 2015 in einer Wohngruppe für behinderte und nicht-behinderte Menschen im osthessischen Schlitz. Drei Millionen Euro Lösegeld wurden verlangt. Die Übergabe scheiterte aber. Das damals 50 Jahre alte Opfer kam frei, weitgehend unversehrt. 

Milliardärssohn Würth entführt: Angeklagter war verschuldet

Als Beweggrund für die Entführung mit Lösegeldforderung nehmen die Ermittler Geldsorgen an. "Die angespannte Finanzsituation könnte das Motiv gewesen sein", sagte der Soko-Mitarbeiter. Es seien Schulden und Forderungen in Höhe von einigen Tausend Euro aufgelaufen. Immer wieder seien Mahnbescheide und Inkassoforderungen beim Angeklagten eingegangen. Er sei zudem heimlich dem Glücksspiel nachgegangen. Eine Finanzermittlerin des Polizeipräsidiums Osthessen bestätigte die angespannte Vermögenslage des Angeklagten. Die Anwälte des mutmaßlichen Kidnappers gaben bei der Frage der Verbindlichkeiten zu bedenken, dass ihr Mandant einen Autokauf zu finanzieren hatte. 

Neben den Telefondaten fanden die Ermittler weitere Indizien, die gegen den Angeklagten sprächen, so der Kriminalbeamte. So entdeckten die Ermittler nach der Festnahme des Angeklagten im März in Offenbach bei einer Wohnungsdurchsuchung Gliederketten. Mit solch einer ähnlichen Kette war das Entführungsopfer an einen Baum in einem Waldstück in Würzburg angekettet, wie der Ermittler sagte. 

Auffällig fanden die Beamten auch Parallelen bei Formulierungen in Telefonaten des Angeklagten und in Erpresserschreiben. Darin benutzte er das Wort "Bauhaus" durchgängig als Begriff für Baumärkte. Laut einem Erpresserschreiben sollte dort fluoreszierende Farbe gekauft werden. Damit sollte ein Auto für die initiierte, aber nicht vollendete Lösegeldübergabe bestrichen und kenntlich gemacht werden. 

Entführungsfall: Nächster Gerichtstermin noch im November

Ein weiteres kleines Indiz am Rande: In einem Papierkalender des Angeklagten sei das Blatt für die Woche der Entführung mit einem Eselsohr versehen gewesen, sagte der Ermittler. Die Anwälte des Angeklagten erwiderten dazu: Die umgeknickte Ecke könne auch als Erinnerung für einen TÜV-Termin seines Autos gedient haben. 

Die Anklage setzt bei ihrer Beweisführung allerdings viel größere Stücke auf das Stimmgutachten, das zum mutmaßlichen Täter erstellt wurde. Experten der Universität Marburg kamen zu dem Ergebnis, dass die Mitschnitte der Erpresser-Anrufe und die Vergleichs-Aufnahmen aus der Telefonüberwachung des Angeklagten "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" vom selben Sprecher stammen. Die Verteidigung hat Zweifel an dem Gutachten. Sie beantragte am Mittwoch die Ergebnisse eines zweiten, eigenen Gutachten vor Gericht einführen zu dürfen. Darüber muss nun das Gericht befinden.

Die Beweisaufnahme nähert sich in dem Aufsehen erregenden Prozess nach einem der spektakulärsten Fälle der jüngeren deutschen Kriminalgeschichte dem Ende entgegen. Der Prozess wird am 22. November (9 Uhr) fortgesetzt. Möglicherweise soll dann schon mit den Plädoyers begonnen werden. (dpa/lsw)

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