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Sexarbeiterinnen
09.09.2014

Prostituierte: "Wer soll denn eine Kondompflicht kontrollieren?"

Sprecherin des Berufsverbandes für Sexarbeiterinnen, Undine de Riviére, kritisiert Vorschläge für ein Schutzgesetz.

Die Politik diskutiert über ein Schutzgesetz für Prostituierte - und stößt damit bei diesen auf Kritik. Warum, erklärt Undine de Rivière vom Berufsverband der Sexarbeiterinnen.

Regierungsvertreter verhandeln weiter über Details eines neuen Prostituierten-Schutzgesetzes. Die Eckpunkte des neuen Gesetzes, sieht der Berufsverband der Sexarbeiterinnen in Deutschland allerdings kritisch. Sprecherin Undine de Rivière erklärt im Interview mit der Augsburger Allgemeinen,  welche Nachteile die Prostituierten befürchten.

Ein Schutzgesetz für Prostituierte klingt doch erst einmal gut. Warum sind Sie trotzdem dagegen?

Undine de Rivière:  Ich bin nicht gegen die Lösung realer Probleme in unserer Branche. Der Berufsverband der Sexarbeiterinnen lehnt lediglich die von SPD und CDU vorgelegten Eckpunkte ab. Sie haben nichts mit unserer Lebens- und Arbeitsrealität zu tun. Uns wäre mehr damit geholfen, wenn diskriminierende Sondergesetze, wie die Sperrbezirksverordnung abgeschafft werden würde.

Was sind ihre Haupt-Kritikpunkte?

De Rivière: Die zwei wichtigsten Punkte der Verhandlungsgespräche sind zum einen eine Regulierung von Bordellen und zum anderen eine Meldepflicht für Prostituierte. Das Problem bei einer Regulierung der Bordelle ist, dass die inhaltliche Ausgestaltung den Ländern beziehungsweise den Kommunen überlassen werden soll. Das führt erfahrungsgemäß dazu, dass unliebsame Einrichtungen unabhängig von den dort herrschenden Arbeitsbedingungen nicht zugelassen werden.

Wieso befürchten Sie das?

De Rivière: In Wien und in den Niederlanden haben wegen einer solchen Konzessionierung und unerfüllbaren Auflagen etliche Bordelle schließen müssen. Das befürchten wir auch in Deutschland. Die bisherigen Vorschläge führen eher zu einer Eindämmung der Prostitution als zum Schutz der Arbeiterinnen.

"Polizei führt Hurenkartei"

Was halten Sie von der geplanten Registrierungspflicht für Prostituierte?

De Rivière: Auch eine Registrierungspflicht dient nicht dem Schutz der Prostituierten. Es werden vielmehr die Sexarbeiterinnen, die sich kein öffentliches Outing leisten können, in eine künstliche Illegalität getrieben. Bereits jetzt führt die Polizei in verschiedenen Bundesländern eine sogenannte Hurenkartei. Ohne jede Rechtsgrundlage. Dadurch kommt es zum Beispiel vor, dass eine Frau bei einer Verkehrskontrolle auf ihren Job als Sexarbeiterin angesprochen wird, wenn ein Bekannter daneben sitzt, der davon nichts wusste.  Nicht selten werden Prostituierte auch vor ihren Eltern geoutet, weil jemand im Bekanntenkreis bei der Polizei arbeitet. Das Haupt-Argumente für solche Karteien ist, dass auf diese Art Straftaten verhindert werden sollen.

Ist das nicht so?

De Rivière: Nein. Zum einen gibt es in der Branche nicht mehr so viel Kriminalität wie in der Vergangenheit. Der Beruf hat sich um einiges normalisiert. Zum anderen werden Zwangsprostituierte, die bereits jetzt keine Aussage bei Polizeikontrollen machen, auch bei einer offiziellen Registrierung nicht angeben, dass sie zur Sexarbeit gezwungen werden. Die Zuhälter sind die ersten, die ihre Frauen zu einer Registrierung schicken würden.

Es wird auch über eine bundesweite Kondompflicht verhandelt? Ist das keine sinnvolle Maßnahme?

De Rivière: Natürlich bin ich dafür, dass jede Sexarbeiterin Kondome verwendet. Wird aber eine gesetzliche Pflicht eingeführt, stellt sich die Frage, wie das kontrolliert werden soll. Wenn Polizisten mit Taschenlampen in Zimmer platzen, hilft uns das sicherlich nicht.

Was würde Prostituierten wirklich helfen?

De Rivière: Am wichtigsten wäre, dass bei Verhandlungen um ein Gesetz oder andere Bestimmungen Vertreter unseres Berufsverbandes dabei sind. Sonst entstehen nur Vorschläge, die nichts mit der Realität von Sexarbeiterinnen zu tun haben. Helfen würde es uns zum Beispiel, wenn Mindeststandards für die Hygiene in Bordellen ausgearbeitet werden würden. Außerdem sollten die Sperrgebiete für Prostitution abgeschafft werden.

In München dürfen Prostituierte beispielsweise im gesamten Stadtgebiet nicht arbeiten. Sie dürfen nicht einmal einen Kunden im Hotel besuchen. Das gleicht einem flächendeckenden Berufsverbot, das es in keiner anderen Branche gibt. Zudem sollte gesetzlich festgelegt werden, dass ehemalige Sexarbeiterinnen, die einen anderen Beruf ergreifen wollen, nicht wegen ihrer vorherigen Tätigkeit abgelehnt werden dürfen. Genauso wenig, wie man Bewerber wegen ihrer Hautfarbe, Herkunft oder Sexualität diskriminieren darf. 

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