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Computerspiel
20.10.2010

Prozess in Augsburg: Echter Dieb klaut virtuelle Kleider

Metin2 ist ein Computerspiel mit Millionen Fans in der ganzen Welt. Bild: Gameforge

Zum ersten Mal ist in Deutschland ein Mensch wegen eines Diebstahls in einem Computerspiel von einem Gericht verurteilt worden - in Augsburg. Von Karin Seibold und Sascha Borowski

Zum ersten Mal ist in Deutschland ein Mensch wegen eines Diebstahls in einem Computerspiel von einem Gericht verurteilt worden - in Augsburg.

Der Angriff kam aus der realen Welt. Ungezählte Schlachten hatten die Kämpfer schon geschlagen, hatten gemeinsam mit anderen Schamanen und Ninjas gefährliche Abenteuer bestanden. Dann aber loggte sich ein fremder Spieler ein und stahl ihnen das, was sie in ihrer Phantasie-Welt des Online-Spiels "Metin 2" doch am meisten brauchten: ihre Rüstung.

Die Figuren waren halb nackt

Weil er die Computerspiel-Figuren von zwei Freunden auszog, um ihre Kleider zu verkaufen, stand ein 16-Jähriger am Mittwoch in Augsburg vor Gericht. Es war das erste Mal, dass es in Deutschland wegen Diebstahls von virtuellen Gegenständen in einem Computerspiel zu einem realen Prozess kam - und zu einem Urteil: 80 Stunden gemeinnützige Arbeit muss der 16-Jährige leisten. "Das kann er aber nicht in der virtuellen Welt abarbeiten, das muss er schon im Schweiße seines Angesichts tun", scherzt Richter Hartmut Wätzel. Er schätzt den entstandenen Schaden auf 1000 Euro - auch das muss der 16-Jährige wiedergutmachen.

Die zwei Geschädigten, 26 und 19 Jahre alt, hatten den Jugendlichen übers Internet kennengelernt und ihm ihre Passwörter für das Online-Spiel verraten. Als sie das nächste Mal selbst spielen wollten, fanden sie ihre Figuren halb nackt vor.

Weil das Strafgesetzbuch "Diebstahl" als Entwendung einer beweglichen Sache definiert, wurde der 16-jährige Augsburger offiziell wegen "unbefugter Datenveränderung" verurteilt. "Virtueller Diebstahl von geldwerten Vorteilen ist gesetzlich noch nicht geregelt", erklärt Wätzel. Die gestohlene Ausrüstung der Computer-Figuren aber wird im Internet für echtes Geld gehandelt.

Dass es deshalb wegen solcher Online-Gegenstände auch echten Ärger geben kann, hat auch die Bochumer Polizei schon erfahren müssen: Im Januar 2009 ermittelte sie wegen gestohlener "Phönixschuhe" und "Himmels-Tränenbänder". Zum Prozess kam es in diesem Fall aber nicht. Von Karin Seibold und Sascha Borowski

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