Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Bei "Batman"-Premiere: Prozess um Kino-Amoklauf von Aurora geht in Hauptphase

Bei "Batman"-Premiere
28.04.2015

Prozess um Kino-Amoklauf von Aurora geht in Hauptphase

Holmes hat die Taten gestanden.
Foto: Rj Sangosti, dpa

Für die Besucher wurde die "Batman"-Premiere zur wohl grauenvollsten Nacht ihres Lebens. Zwölf Menschen kamen beim Amoklauf in Aurora ums Leben. Nun steht der Schütze vor Gericht.

Fast drei Jahre nach dem blutigen Amoklauf mit zwölf Toten und 58 Verletzten bei einer Kinopremiere im US-Bundesstaat Colorado hat der Prozess gegen den Schützen James Holmes begonnen. Während die Staatsanwaltschaft das Bild eines klugen Täters zeichnete, der das Blutbad sorgfältig plante, betonten seine Verteidiger die psychischen Probleme, mit denen Holmes zum Zeitpunkt der Tat kämpfte. Der heute 27-Jährige, der von seinen Verteidigern und Eltern begleitet wurde, saß ruhig im Gerichtssaal. Er sah mit Hemd, Brille und kurzen Haaren gepflegter aus als nach der Tat, als er mit zerzausten, orange gefärbten Haaren erschienen war.

Aurora: Wollte der Schütze sein Selbstwertgefühl steigern?

"Er hat versucht, alle Menschen in einem Kino zu ermorden, um sich besser zu fühlen und weil er dachte, es würde sein Selbstwertgefühl steigern", sagte Staatsanwalt George Brauchler in seinem emotionalen, zweistündigen Eröffnungsplädoyer am Montag. Brauchler zeichnete das Bild eines intelligenten Täters, der die Tat im Juli 2012 bei der nächtlichen Vorführung eines "Batman"-Films in Aurora sorgfältig geplant habe. Einen Tag vor der Tat habe er seiner Therapeutin in einer E-Mail gestanden, sein Leben lang von der Tötung von Menschen "besessen" gewesen zu sein. "Dieser Typ war gesund, als er versuchte, all diese Menschen in dem Kino zu ermorden."

"Sein Verstand wurde von einer Krankheit überwältigt, die ihn seit Jahren geplagt hatte", sagte dagegen Verteidiger Daniel King. Nach einer Psychose habe Holmes an Schizophrenie gelitten und deshalb nicht die Kontrolle über sein Handeln gehabt. "Seine Wahrnehmung der Realität war so verzerrt, so missgebildet, dass er nicht länger in der Welt lebte, in der wir leben, in derselben Realität." Holmes habe keine Wahl gehabt. "Dies ist nicht die bewusste Entscheidung eines rationalen Verstands, hier geht es um eine Krankheit des Gehirns."

Amoklauf in Aurora - Holmes gesteht

Holmes hat die Taten gestanden, aber in allen 166 Anklagepunkten wegen Mordes, versuchten Mordes und Vorwürfen wegen Waffen- und Sprengstoffgebrauchs auf "nicht schuldig wegen Unzurechnungsfähigkeit" plädiert. Die Frage von Holmes' geistigem Zustand zur Tatzeit dürfte den Knackpunkt des Verfahrens darstellen, das vier bis fünf Monate dauern soll. Die Staatsanwaltschaft fordert die Todesstrafe.

Die Tat in Aurora war der schwerste Amoklauf in der US-Geschichte seit dem Blutbad an der Columbine High School in Littleton (Colorado) im Jahr 1999. dpa

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.