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Haus in Höxter
12.09.2018

Prozess um Misshandlungen in Höxter: Verteidiger von Angeklika W. fordert Freispruch

Das ehemalige Haus der Angeklagten im Ortsteil Bosseborn von Höxter.
Foto: Friso Gentsch, dpa

Im "Horrorhaus von Höxter" sollen Anglika W. und Wilfried W. jahrelang Frauen zu Tode gequält haben. Der Verteidiger von Angelika W. fordert jetzt Freispruch.

Im Mordprozess um das sogenannte Horrorhaus von Höxter hat der Verteidiger von Angelika W. Freispruch für die Angeklagte gefordert. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft, zweifacher Mord durch Unterlassen und versuchter Mord, seien nicht haltbar, sagte Anwalt Peter Wüller am Dienstag in seinem Plädoyer am Landgericht Paderborn.

Im Fall einer der beiden toten Frauen seien sich die Gutachter nicht einig gewesen, ob der Tod zu verhindern gewesen wäre. Daher müsse im Zweifel zugunsten seiner Mandantin entschieden werden, sagte Wüller zum Abschluss der Plädoyers am 58. Prozesstag. Bei der zweiten Frau, deren Leiche laut Anklage zuerst eingefroren, dann zersägt und später in dem Haus in Höxter-Bosseborn verbrannt wurde, sei nicht klar, woran sie überhaupt gestorben sei. "Das Gericht müsste hier spekulieren", sagte Wüller.

Prozess um Misshandlungen in Höxter: Verteidiger fordert Freispruch für Angelika W.

"Es gibt keine Zweifel daran, dass sich über Jahre hinweg üble Taten in dem Haus in Höxter abgespielt haben", sagte Wüller. Frauen seien systematisch entmenschlicht worden. "Sie wurden gehalten wie Vieh, nein, das stimmt nicht. Schweine und Kühe werden heute besser gehalten", sagte der Anwalt. Das Verhalten der Angeklagten sei "abartig und krank" gewesen.

Wüller beschrieb seine Mandantin als ein Opfer, das zur Mittäterin geworden sei. "Ich habe keinen Zweifel, dass beide gemeinsam über Jahre hinweg Frauen aufs Übelste misshandelt haben." Das Gericht dürfe aber nur über das urteilen, was angeklagt und auch nachgewiesen worden sei.

Im Fall, dass das Gericht seinem Antrag auf Freispruch nicht folge, fordere er für seine Mandantin die Kronzeugenregelung und damit die Minderung einer bei Mord fälligen lebenslangen Freiheitsstrafe, erklärte Wüller. Angelika W. habe "von Anfang an Ross und Reiter genannt. Sie hat Taten offenbart, auf die die Ermittler nie gekommen wären. Ohne ihre umfassende Aussage säßen wir heute nicht hier."

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Horror-Haus von Höxter: Verteidiger von Wilfried W. plädierten auf über sieben Jahre Haft

Am nächsten Prozesstag am Freitag haben die beiden Angeklagten noch die Möglichkeit des letzten Wortes. Angelika W. hatte im Vorfeld angekündigt, dafür einen ganzen Tag zu benötigen. Somit muss das Gericht mit der Urteilsverkündung auf den Termin am 5. Oktober ausweichen.

Im Mordprozess um das sogenannte Horrorhaus von Höxter haben die Verteidiger des Angeklagten Wilfried W. eine Haftstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten für den 48-Jährigen und die Einweisung in die Psychiatrie beantragt. Damit lagen die Anwälte am Donnerstag vor dem Landgericht Paderborn deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft und der drei Nebenkläger.

Diese hatten am Vortag für einen versuchten und einen vollendeten Mord durch Unterlassen lebenslange Haftstrafen und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert.

Angeklagte quälten über Jahre Frauen in ihrem Haus in Höxter

Der Deutsche Wilfried W. hat sich nach Ansicht seines Verteidigers Detlev Binder wegen gefährlicher Körperverletzung und des versuchten Mordes zu verantworten. Allerdings müsse für seinen Mandanten strafmildernd bedacht werden, dass im Fall der im Krankenhaus gestorbenen Susanne F. von den Angeklagten ein Krankenwagen gerufen wurde, um das Leben der Frau noch zu retten. Im Fall der zweiten in Höxter gestorbenen Frau lehnen die Anwälte eine Verurteilung wegen Mordes durch Unterlassen ab.

Über Jahre hinweg soll ein Paar mehrere Frauen aus Niedersachsen in ein Haus nach Ostwestfalen gelockt und dort schwer misshandelt haben. Zwei Frauen starben infolge der Quälereien. (dpa/AZ)

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