Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Prozessauftakt: Studentin: Habe Baby nicht vorsätzlich am Flughafen getötet

Prozessauftakt
08.06.2017

Studentin: Habe Baby nicht vorsätzlich am Flughafen getötet

Ein Amtsgericht gab einem Kläger recht, der eine Entschädigung wegen einer Flugverspätung forderte.
Foto: David Ebener, dpa

Hat die Angeklagte ihr neugeborenes Kind bis über den Kopf in ein Handtuch eingewickelt, um es zu ersticken? Sie bestreitet das, die Staatsanwaltschaft sieht es anders.

Im Prozess um ein totes Baby am Flughafen Köln/Bonn hat die Angeklagte bestritten, ihr Kind vorsätzlich auf einer Toilette umgebracht zu haben. Die 28-Jährige steht seit Donnerstag wegen Totschlags vor dem Kölner Landgericht. Die Frau schilderte zum Prozessauftakt, dass die Geburt auf der Toilette ganz plötzlich erfolgt sei. Sie habe noch versucht, das Kind aufzufangen, sei aber zusammengesackt. Als sie den kleinen Jungen danach hochgenommen habe, habe er nicht geatmet und sich nicht bewegt. Die 28-Jährige war nach einem gemeinsamen Urlaub mit ihrem Freund auf Gran Canaria im vergangenen November am Airport Köln/Bonn gelandet.

Staatsanwaltschaft erhebt schwere Vorwürfe

Die Frau hatte vor dem Vorfall zwei Kinder abtreiben lassen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass das im November geborene Kind lebensfähig war. Laut Anklage soll die Studentin aus Siegen es bis über den Kopf in ein Handtuch und ein Kleid eingewickelt haben, so dass es erstickte. Dann habe sie die Leiche in einen Rucksack gesteckt und diesen ihrem Freund gegeben. Der Freund soll nichts davon gewusst haben, dass seine Freundin hochschwanger gewesen war. Die Polizei fand den toten Säugling später in seiner Wohnung.  dpa

Lesen Sie dazu auch

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.