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  3. Prozessbeginn: Anklageschrift gegen Peter Madsen ist voller grausiger Details

Prozessbeginn
08.03.2018

Anklageschrift gegen Peter Madsen ist voller grausiger Details

Peter Madsen in seinem U-Boot: Tötete er Kim Wall?
Foto: Hougaard Niels, dpa

Die Verhandlung in einem der wohl bizarrsten Kriminalfälle Skandinaviens beginnt. Hat Erfinder Peter Madsen die Journalistin Kim Wall bestialisch getötet?

Wie ein angeschwemmtes, böses Tier liegt die 17 Meter lange „Nautilus“ im Kopenhagener Nordhafen an Land. Eingezäunt hat man sie und zum Prozessauftakt nun auch noch fest eingeschnürt und abgedeckt, weil so viele Schaulustige die Hafenarbeiter „genieren“ würden, heißt seitens der Stadt. In diesem U-Boot soll sich im August 2017 einer der bizarrsten Kriminalfälle der skandinavischen Rechtsgeschichte überhaupt abgespielt haben. Heute beginnt am Kopenhagener Amtsgericht der Mordprozess gegen den einst in Dänemark für seine charmante Eigenartigkeit so beliebten Erfinder Peter Madsen.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 47-jährigen vor, die 30-jährige Schwedin Kim Wall bei einer gemeinsamen Rundfahrt in seinem selbst gebauten U-Boot gequält, ermordet und zerstückelt zu haben, bevor er ihre Einzelteile ins Meer warf. Sie fordert lebenslängliche Haft. Die freie Journalistin Wall wollte eigentlich ein Porträt über „Raketen-Madsen“ schreiben. Der Grund: Der exzentrische Erfinder hatte als erster Amateur der Welt mit einer selbst gebauten Rakete ins Weltall fliegen wollen.

Die Anklageschrift ist voller grausiger Details. Madsen soll den Mord in seinem U-Boot im Voraus geplant haben, indem er unter anderem „Säge, Messer, zugespitzte Schraubenzieher, Halteschlaufen, Kabelbinder und Röhren“ auf die Fahrt mitnahm.

Kim Wall war an Kopf, Beinen und Armen gefesselt

Er soll Wall „am Kopf, Armen und Beinen“ festgebunden haben, bevor er sie misshandelte, indem er sie „schlug, stach, schnitt und tötete“. Getötet haben soll Madsen die Journalistin schließlich dadurch, dass er sie erdrosselte oder ihr die Kehle durchschnitt. Dann habe Madsen die Leiche in die Einzelteile „Kopf, Beine, Arme und Torso“ zersägt. Teils mit Gürteln befestigte Metallgegenstände soll er als Gewichte genutzt haben, um die Körperteile in Plastikbeuteln in der Kögebucht zu versenken. Danach versenkte er auch sein U-Boot sowie ein Messer. Vermutlich, um Spuren zu beseitigen. Beides hat die Polizei geborgen.

Warum Madsen diese Wahnsinnstat begangen haben soll und dabei auch sein teures U-Boot versenkte, ist nicht klar. Ein klares Motiv geht nicht aus der Anklageschrift hervor. Madsen gilt laut rechtspsychiatrischer Untersuchung als zurechnungsfähig. Vermutet wird ein sexuelles, sadistisches Motiv. Auf Madsens Computer wurden Filme gefunden, in denen Frauen gefoltert und hingerichtet werden. Ob die Anklage die Todesursache einwandfrei beweisen kann, ist unklar. Die Leichenteile seien sehr lange im Wasser gewesen. 37 Zeugen sollen an zwölf Prozesstagen verhört werden, über 95 Journalisten aus zwölf Ländern werden erwartet.

Die „Nautilus“, das selbst gebaute U-Boot von Peter Madsen, liegt im Kopenhagener Hafen an Land.
Foto: Theresa Münch, dpa

Peter Madsen änderte seine Version immer wieder

Madsen streitet bislang ab, Wall ermordet zu haben. Dabei änderte er seine Version der Vorgänge dreimal. Zunächst hatte er behauptet, Wall wohlbehalten an Land gesetzt zu haben. Als Walls Torso am 21. August gefunden wurde, sagte Madsen aus, ihr sei der schwere Deckel der U-Boot-Luke auf den Kopf gefallen. Der Erfinder gab da lediglich zu, Walls Leiche in einer panischen Kurzschlussreaktion zersägt und „im Meer beerdigt“ zu haben. Als ihr Kopf dann am 6. Oktober ohne entsprechende Schäden gefunden wurde, behauptete er, Wall sei durch einen anderen Unfall im U-Boot gestorben, möglicherweise an einer Luftvergiftung, durch austretendes Kohlenmonoxid, während er an Deck in der frischen Luft war.

Heute präsentiert Ankläger Jakob Buch-Jespen den Fall aus Sicht der Staatsanwaltschaft. Danach wird Madsen vernommen. Mit einem Urteilsspruch wird am 25. April gerechnet. Madsen droht eine Verurteilung von der fahrlässigen Tötung bis zum Mord. In Dänemarks Rechtspraxis wird die fahrlässige Tötung mit Geldbußen und bis zu eineinhalb Haftjahren geahndet. Für Mord gibt es von zwölf Jahren Haft bis lebenslänglich je nach Schweregrad des Falles. Lebenslange Haftstrafen dauern rund 16 bis 17 Jahre.

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