Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Fastenmonat: Ramadan 2018: Kalender und Regeln des islamischen Festes

Fastenmonat
14.06.2018

Ramadan 2018: Kalender und Regeln des islamischen Festes

Gläubige in Bangladesch beten in Dhaka beim Fest des Fastenbrechens in einer Moschee zum Ende des Ramadan. Der Fastenmonat startete in Deutschland dieses Jahr bereits am 16. Mai 2018.
Foto: Suvra Kanti Das/ZUMA Wire/dpa (Archiv)

Der Ramadan 2018 ist zu Ende. Wie gläubige Muslime den Fastenmonats begangen haben, lesen Sie hier: Alle Infos über Kalender und Regeln

Essen und Trinken sind tabu, auch Rauchen und Sex: Seit Mittwoch, 16. Mai, fasten gläubige Muslime in Deutschland wieder vier Wochen lang. Bis zum Abend des 14. Juni. Gebrochen wird das tägliche Fasten zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang. Doch was machen eigentlich reisende Muslime, die der Zeitverschiebung ausgeliefert sind? Oder Muslime in Norwegen, wenn die Sonne im Sommer nicht untergeht? Und: Ist Kaugummi kauen erlaubt?

Ramadan 2018: Im Fasten-Monat gelten immer strenge Regeln

Hier die Antworten auf Fragen, die Sie sich vielleicht noch gar nicht gestellt haben:

1. Warum feiern Muslime ihren Fastenmonat Ramadan jedes Jahr an einem anderen Datum?

Der Ramadan ist der neunte Monat im islamischen Mondkalender. Wenn die Mondsichel nach Neumond erstmals sichtbar ist, beginnt und endet der Ramadan. Allein aufgrund der geographischen Lage kann der Beginn des Ramadans daher weltweit unterschiedlich sein.

Der Ramadan verschiebt sich jährlich 10 oder 11 Tage nach vorne und durchschreitet so alle Jahreszeiten. Ein Muslim wird deshalb im Laufe seines Lebens Fastentage sowohl im Winter mit kürzeren Tagen als auch im Sommer mit längeren Tagen erleben. Gäbe es eine bestimmte Jahreszeit für das Fasten, wären manche Muslime je nach Heimatland dauernd im Vorteil, andere dagegen ständig benachteiligt, informiert der Zentralrat der Muslime (ZMD) auf seiner Webseite.

Lesen Sie dazu auch

2. Wann essen eigentlich Muslime in Norwegen, wenn die Sonne im Sommer überhaupt nicht untergeht?

In der Nähe der Wendekreise sind manche Tage bis zu 16 Stunden lang. Mancherorts klettern die Temperaturen tagsüber auf über 40 Grad. Und in Norwegen geht die Sonne im Sommer gar nicht unter. Feste Ramadan-Regeln für klimatisch extreme Erdregionen gibt es nicht. Muslime richten sich dann zum Beispiel nach Mekka oder Medina. Oder nach der nächsten Ortschaft, in der die Sonne untergeht, erklärt Zakaria Said, Sprecher des ZMD.

Viele Organisationen und Vereine vor Ort erstellen eigene Kalender, sagt Zafer Keles, Vorsitzender des Dachverbandes Türkischer Vereine in Augsburg (DTA). So auch in Augsburg. Es gebe Kalender speziell für den Ramadan, die die Gebetszeiten sowie Sonnenuntergangs- und -aufgangszeiten in Augsburg auflisten.

3. Wie fastet man auf Reisen? Wenn Muslime beispielsweise von Berlin nach Los Angeles fliegen, haben sie ja eine Zeitverschiebung von neun Stunden.

Es gebe Menschen, die nicht in der Pflicht seien zu fasten, sagt Zafer Keles. Dazu gehörten Reisende. „Aber wenn der Ramadan vorbei ist, müssen sie die Tage nachholen“, erklärt er. Das Gleiche gelte für Frauen, die schwanger sind oder stillen. Chronisch kranke Menschen, die nicht fasten können, geben laut Keles zum Beispiel zehn Euro am Tag an Organisationen, die sich für arme Menschen einsetzen.

4. Welche Umstände und Handlungen bedingen einen Nachholtag oder einen finanziellen Ausgleich?

Unter anderem:

  • Speiserückstände zwischen den Zähnen schlucken. Denn nichts dürfe in den Magen gelangen, sagt DTA-Vorsitzender Keles.
  • Monatsblutungen bei Frauen. Denn dann setzen Frauen das Fasten aus.
  • Medizin zu sich nehmen, die durch die Kehle oder die Nase rinnt. Das sei erlaubt, „Gesundheit hat immer Vorrang“, sagt Keles. Der verlorene Fastentag werde aber nachgeholt.

Eine Entschädigung kann Zakaria Said zufolge in der Form geschehen, dass man einem Fastenden das Essen bezahlt oder in dieser Höhe spendet.

5. Wann darf man überhaupt nicht fasten?

Muslime bedienen sich 2011 beim Fastenbrechen im Würzburger Rathaus an einem Büffet.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand dpa/lby (Archivbild)

Beim dreitägigen Fest des Fastenbrechens sei das Fasten nicht gestattet - "es soll gefeiert werden", sagt Zakaria Said. Es wird direkt im Anschluss an den Ramadan gefeiert, dieses Jahr von 15. bis 17. Juni. Das Gleiche gilt für das viertägige islamische Opferfest, den höchsten Feiertag der Muslime, der in die Zeit der Wallfahrt nach Mekka fällt.

Außerdem dürfe außerhalb der Feste an Freitagen nicht gefastet werden, erklärt Zafer Keles. Freitag ist bei den Muslimen ein heiliger Tag.

6. Darf man eigentlich tagsüber Kaugummi kauen?

"Kaugummi soll nicht gekaut werden", sagt Said. Schon gar nicht, wenn er Geschmack habe. Keles erklärt, es gebe Kaugummis ohne Zusatzstoffe, ohne Geschmack, das sei erlaubt. Generell gelte: Es darf nichts in den Magen gelangen.

7. Nimmt man im Ramadan Gewicht ab?

Dem Zentralrat der Muslime zufolge ist die Absicht beim Fasten, Gott zu gefallen. Schwere Kost sollte vermieden werden, doch Vorschriften gibt es nicht. Jeder genießt, was er möchte. Einige können laut Said nach der langen Fastenzeit kaum Essen zu sich nehmen, weil am Abend der Magen so klein ist, dass schon Wasser ihn fülle. Andere könnten gut essen. Und wer während des Ramadans aktiv bleibe, werde wohl eine Gewichtsabnahme erleben. Es sei sehr individuell. Deshalb gibt es dem ZMD sowohl Muslime, die abnehmen als auch Muslime, die zunehmen. Oder weder noch, wie Zafer Keles. Er halte sein Gewicht, erzählt er.

Wir möchten wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier .

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.