Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Stiftung Warentest: Rauchmelder: Welche Geräte zuverlässig sind

Stiftung Warentest
05.01.2016

Rauchmelder: Welche Geräte zuverlässig sind

Rauchmelder können Leben retten. Jetzt hat sich Stiftung Warentest viele Modelle genauer angesehen.
Foto: Symbolbild, Franz-Peter Tschauner (dpa)

Ein Rauchmelder an der Decke kann Leben retten. Dafür müssen sie aber auch schnell Alarm schlagen, wenn es brennt. Der Test zeigt: Gute Modelle müssen nicht einmal teuer sein.

Ein Rauchmelder kann Leben retten. Fast alle Todesopfer bei Wohnungsbränden sterben nicht durch die Flammen, sondern an einer Rauchvergiftung. Das laute Signal der Warngeräte verschafft wichtige Sekunden zum Flüchten und Hilfe holen. Ziel ist es, alle Gebäude Deutschlands mit Rauchmeldern auszustatten. Wir erklären, wie die Lage in Bayern ist – und welche Modelle zuverlässig sind.

Muss ich einen Rauchmelder in meiner Wohnung anbringen?

In vielen Bundesländern sind Rauchmelder bei Neu- und Umbauten Pflicht, etwa in Baden-Württemberg oder Hessen. Auch in Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt gilt dies seit Jahresbeginn. In Bayern ist dies anders. Dort besteht die Pflicht derzeit nur bei Neubauten – ebenso wie in Nordrhein-Westfalen, im Saarland und in Thüringen. Bis Ende 2017 müssen aber auch alle bestehenden Gebäude im Freistaat mit Rauchmeldern ausgerüstet sein.

Wo muss der Rauchmelder hängen?

Rauchmelder müssen in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die als Rettungsweg dienen können, installiert werden. Sie sollten an der Zimmerdecke angebracht werden – am besten in der Mitte. Dort erkennen sie den aufsteigenden Rauch am besten. Wie die Stiftung Warentest betont, können Rauchmelder in weiteren Räumen sinnvoll sein. Denn je früher der Alarm ertönt, desto mehr Zeit hat man, im Fall eines Brandes die Feuerwehr zu rufen oder den Brand selbst zu löschen. In Küche und Bad haben die Geräte dagegen nichts zu suchen. Denn Wasserdampf oder Kochdunst können dazu führen, dass sie falschen Alarm auslösen.

Wer muss das Gerät bezahlen?

Die Kosten für Einbau und Wartung muss laut Deutschem Mieterbund in der Regel der Eigentümer einer Immobilie zahlen, bei Mietwohnungen also der Vermieter. Den Einbau darf der Vermieter als einmalige Anschaffung nicht auf die Betriebskosten umlegen, die Wartung als fortlaufendem Kostenpunkt dagegen schon. Auch ist eine Mieterhöhung nach Einbau der Geräte zulässig, allerdings jährlich nur in Höhe von elf Prozent des Anschaffungspreises. Wie die Stiftung Warentest schreibt, gibt es gute Geräte schon ab 20 Euro. Eine mögliche Mieterhöhung dürfte damit überschaubar ausfallen.

Worauf muss ich beim Kauf achten?

Ein hoher Preis ist keinesfalls Garantie für hohe Qualität, wie die Stiftung Warentest festgestellt hat. Die Verbraucherschützer nahmen 14 Rauchmelder unter die Lupe, davon vier per Funk vernetzbare Modelle. Das teuerste Gerät (Merten Argus für 103 Euro) bekam nur die Note „mangelhaft“ und landete damit auf dem letzten Platz. Nicht nur die Handhabung war nach dem Urteil der Tester umständlich. Der Rauchmelder löste trotz dichten Qualms im Test keinen Alarm aus.

Rauchmelder im Test: Welche Modelle empfiehlt die Stiftung Warentest?

Ein guter Rauchmelder soll zügig vor Rauch warnen und andererseits keine Fehlalarme produzieren. Die besten im Test leisteten beides, betont Test-Leiter Hans-Peter Brix. Für einzelne Räume empfiehlt die Stiftung Warentest den Ei Electronics Ei650 für 26,50 Euro. Gut schneiden auch die Modelle von Detectomat HDv Sensys und von Gloria Typ RWM-10 (beide 20 Euro) ab. Bewohnern von Häusern und großen Wohnungen raten die Warentester zu Funkmeldern. Sie sind zwar deutlich teurer, vernetzen sich aber untereinander und warnen auch, wenn in einem anderen Zimmer Feuer ausbricht. Hier sind die Modelle von Ei Electronics (94 Euro) und Fireangel (65 Euro) zu empfehlen.

Was gibt es darüber hinaus zu beachten?

Verbraucher sollten zudem darauf Wert legen, dass die Geräte mit Lithium-Langzeit-Batterien laufen, die eine zehnjährige Einsatzzeit versprechen. Die Batterien sind fest verbaut und lassen sich nicht wechseln. Auf die günstigeren Modelle mit Alkalizellen sollten Verbraucher dagegen verzichten. Zum einen müssen die Batterien häufiger gewechselt werden, sodass die Ersparnis allenfalls wenige Euro beträgt. Und: Es ist ärgerlich, wenn das Gerät nachts dann Alarm schlägt, nur weil die Batterien schwach sind.

Und wenn ich trotz Rauchmelderpflicht gar keinen Rauchmelder will ...?

Kontrolliert wird der Einbau der Geräte in Privatwohnungen nicht. Es ist kein Bußgeld für Sünder vorgesehen. Wie der Gesamtverband Deutsche Versicherungswirtschaft betont, muss die Rauchmelderpflicht von Versicherten zwar grundsätzlich beachtet werden – praktisch ergeben sich bei Nichtbeachtung jedoch kaum Auswirkungen auf den Versicherungsschutz. Grund dafür sei, dass ein Fehlen des Rauchmelders noch nicht die Brandursache sei und ein dadurch höher ausfallender Schaden meist kaum nachzuweisen ist. (mit afp)

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.