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Gesetzesänderungen
30.06.2017

Rente, Prepaid, TV: Das ändert sich am 1. Juli 2017 in Deutschland

Gleich mehrere Gesetzesänderungen und Neuregelungen treten ab 1. Juli 2017 in Kraft.
Foto: Marijan Murat/Symbol (dpa)

Ab 1. Juli 2017 treten neue Gesetze und Gesetzesänderungen in Deutschland in Kraft. Betroffen sind unter anderem Handybesitzer, Rentner, TV-Zuschauer - und Prostituierte.

Der 1. Juli 2017 ist wieder einmal Stichtag für Gesetzesänderungen, neue Gesetze und andere Neuregelungen in Deutschland. Eine wichtige Änderung, die alle Internet- und Telefonnutzer betroffen hätte, wurde allerdings kurzerhand diese Woche gestoppt.

Der Überblick über die wichtigsten Änderungen.

Renten steigen zum 1. Juli 2017 in Deutschland

Zum 1. Juli erhalten Rentner in Deutschland eine Rentenerhöhung. In den alten Bundesländern beträgt die Rentenerhöhung 1,9 Prozent, in den neuen Bundesländern 3,59 Prozent.

Die Zahlung der erhöhten Rente erfolgt automatisch. Allerdings kommt das Plus nicht bei allen zum gleichen Zeitpunkt an. Darauf macht die Rentenversicherung Bund in Berlin aufmerksam. Wer im April 2004 oder später in Rente gegangen ist, bekommt seine Rente nachschüssig am Monatsende. Das heißt: Die erhöhte Rente wird in diesen Fällen erstmals Ende Juli auf dem Konto sein. Anders bei allen, die bis März 2004 Rentner wurden: Sie erhalten ihre Zahlung im Voraus. Das heißt: Die Rente für Juli erhält man also bereits Ende Juni.

Arbeiten im Ruhestand wird ab 1. Juni erleichtert

Das Arbeiten im Ruhestand wird zum 1. Juli 2017 weiter erleichtert. Wer es will und dabei alles richtig macht, muss mit weniger Abzügen rechnen und kann sich auch eine höhere Rente erarbeiten.

Die bisherige monatliche Grenze von 450 Euro (in zwei Monaten pro Jahr durften es auch bis zu 900 Euro sein), bis zu der man ohne Rentenabzüge hinzuverdienen konnte, wird durch eine jährliche Freibetragsobergrenze von 6300 Euro ersetzt. 40 Prozent von allem, was darüber hinausgeht, werden von der Rente abgezogen.

Prepaid-Karten fürs Handy nur noch gegen Ausweis

Prepaidkarten für das Handy dürfen ab 1. Juli 2017 in Deutschland nur noch gegen Vorlage und Überprüfung des Ausweises verkauft werden. Das sieht die Neufassung von § 111 des Telekommunikationsgesetzes vor. Zwar besteht die Registrierungspflicht für Käufer von Mobilfunk-SIM-Karten im Grunde schon jetzt; allerdings mussten sich Verkäufer die Identität des Kunden bislang nicht ausdrücklich bestätigen lassen. Ziel der Neuregelung ist - wie so oft - der Kampf gegen den Terrorismus.

Prostituierte müssen sich mit Bild registrieren lassen

Auf Prostituierte und Bordellbetreiber kommen mit dem 1. Juli 2017 neue Verpflichtungen zu. Das Prostituiertenschutzgesetz sieht nämlich vor, dass sich Prostituierte behördlich und mit Lichtbild zu registrieren haben. Die Anmeldung wird allen Gemeinden und Ländern mitgeteilt, in denen sie arbeiten wollen.

Wer ein Prostitutions-Gewerbe betreiben will, muss dieses behördlich genehmigen lassen und dabei bestimmte Auflagen erfüllen. "Bei Antragstellung muss ein Betriebskonzept vorgelegt werden, anhand dessen die Gegebenheiten des Betriebs geprüft werden, darunter insbesondere die organisatorischen, personellen, räumlichen, hygienischen und sicherheitsbezogenen Rahmenbedingungen", so das Bundesjustizministerium. "Kriminelle Ausbeutung von Prostituierten, menschenunwürdige Geschäftsmodelle, Gewalt– all das soll künftig früher erkannt und verhindert werden."

Prostituierte, Bordellbetreiber und Freier haben in Karlsruhe inzwischen Verfassungsbeschwerde gegen das Prostituiertenschutzgesetz eingereicht. Das neue Bundesgesetz, das ab 1. Juli in Kraft ist, trete Grundrechte von Sexarbeiterinnen mit Füßen, monieren die Kläger und weitere Unterzeichner. Sexarbeiterinnen würden gegängelt, bevormundet und kriminalisiert.

Privatsender über DVB-T2 werden kostenpflichtig

Ab Juli werden Privatsender über DVB-T2 HD nicht mehr kostenfrei ausgestrahlt. DVB-T2 bietet Nutzern eine höhere Bildqualität (Full HD) als es bisher beim Antennenfernsehen der Fall war. Für den weiteren Empfang müssen Verbraucher ihre Fernsehgeräte und Receiver jedoch kostenpflichtig freischalten lassen.

Weiterhin frei empfangbar bleiben die Sender des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Freischaltung erfolgt wie bei einem Prepaid-Mobiltelefon über eine Guthabenkarte. Die gibt es für 69 Euro pro Jahr im Fachhandel, teilte Media Broadcast, der Betreiber des entsprechenden Angebots Freenet TV, mit.

Krankenkassen übernehmen Kosten für Video-Sprechstunde

Um Untersuchungsergebnisse zu besprechen oder zur Nachsorge und Kontrolle können Patienten jetzt auch online gehen.  Ab 1. Juli 2017 wird die Videosprechstunde Teil der vertragsärztlichen Regelversorgung. Das teilen die Verbraucherzentralen mit. Den gesetzlich Krankenversicherten entstehen dadurch keine Kosten – und die Konsultation via Bild und Ton übers Internet sei auch kein Muss, sondern für die Patienten freiwillig.

Geplante Vorratsdatenspeicherung zum 1. Juli 2017 kommt nicht

Der für 1. Juli 2017 geplante Start der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ist geplatzt. Nur drei Tage vor dem Inkrafttreten der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung hat die Bundesnetzagentur den Speicherzwang für Internet-Provider und Telefonanbieter diese Woche vorläufig ausgesetzt. Die Behörde reagierte am Mittwoch auf einen wegweisenden Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen aus der vergangenen Woche. Bis zum Urteil im Hauptverfahren werde die Speicherpflicht nicht durchgesetzt. Kritiker der Vorratsdatenspeicherung sehen sich nun in ihren Bedenken bestätigt und fordern den kompletten Abschied von dem Instrument. (AZ)

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Die Diskussion ist geschlossen.

30.06.2017

"Ziel der Neuregelung (Ausweis bei Prepaid) ist - wie so oft - der Kampf gegen den Terrorismus..."

Alles klar. Ich höre schon das Knieschlottern der Terroristen, die vor ein unlösbares Hindernis gestellt werden.

Richtig muss es heißen: Ziel der Neuregelung ist die scheibchenweise Beschneidung von Bürgerrechten, womit final der gläserne Mensch geschaffen werden soll. Ein perfekter Sklave.

Auch bei den anderen Punkten entsteht bei mir mehr Verwirrung als Aufklärung. Sind hier nur die Verfasser solcher Worte dumm, oder auch die Leser/Bürger/Wähler dumm genug um dieses oder jenes als "Vorteil" zu sehen? Ein weiteres Beispiel der Verdummung:

"Ab 1. Juli 2017 wird die Videosprechstunde Teil der vertragsärztlichen Regelversorgung ... Den gesetzlich Krankenversicherten entstehen dadurch keine Kosten"

Alles klar, keine Kosten. Alles kostenlos hier, tolle Welt. Richtig muss es natürlich heißen "keine ZUSATZkosten", oder bezahlen wir keine GKV? Diese Verdummungsversuche durch manche Medien finde ich ekelhaft.