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Stuttgart
22.11.2019

Revision gegen Raser-Urteil ein: Nun kommt der Fall vor den BGH

Zwei Autos stehen nach einem Zusammenprall am Straßenrand. Bei dem Zusammenstoß sind in Stuttgart zwei Menschen ums Leben gekommen.
Foto: Kohls, SDMG/dpa

Die Eltern der Opfer sind mit der Entscheidung des Gerichts ebenso wenig zufrieden wie der Anwalt des Rasers. Nun muss sich Karlsruhe wohl mit dem Fall beschäftigen.

Nach den Eltern der beiden Opfer will auch die Verteidigung des Stuttgarter Rasers gegen das Urteil im Prozess um einen tödlichen Unfall vorgehen. "Wir legen Revision gegen das Urteil des Landgerichts ein", sagte der Anwalt des 21-Jährigen, Markus Bessler, am Freitag auf Anfrage. Zuvor hatten dies schon der Bruder eines der beiden Opfer und die Eltern des getöteten Paares angekündigt. Dagegen will die Staatsanwaltschaft das Urteil nach Angaben vom Freitag akzeptieren. Nun wird sich voraussichtlich der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit dem Fall beschäftigen.

Das Stuttgarter Landgericht hatte den 21 Jahre alten Angeklagten am Freitag der vergangenen Woche zu fünf Jahren Jugendstrafe verurteilt. Zudem soll ihm sein Führerschein für vier Jahre abgenommen werden. Die Richter sprachen den jungen Mann wegen verbotenen Autorennens mit Todesfolge schuldig. Angeklagt war er ursprünglich wegen Mordes.

21-Jähriger hatte Kontrolle über Sportwagen verloren

Im Prozess hatte Anwalt Bessler wegen fahrlässiger Tötung eine Jugendstrafe von höchstens zwei Jahren für seinen Mandanten gefordert. Die Staatsanwaltschaft und zwei der drei Nebenkläger hatten dagegen eine Jugendstrafe wegen Mordes gefordert, der dritte Nebenkläger eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes nach Erwachsenenstrafrecht.

Der 21-jährige Deutsche hatte im März bei hoher Geschwindigkeit die Kontrolle über einen gemieteten Sportwagen verloren. Das Fahrzeug war gegen einen stehenden Kleinwagen geprallt, in dessen Trümmern eine 22 Jahre alte Frau und ihr 25-jähriger Freund aus Nordrhein-Westfalen ums Leben kamen. Vor dem Zusammenstoß hatte der PS-starke Wagen des jungen Mannes den Angaben eines Gutachters zufolge bis zu 165 Stundenkilometer auf dem Tacho. (dpa)

Lesen Sie dazu auch: Tödlicher Unfall mit 550-PS-Jaguar: Wann sind Raser Mörder? (Plus+)

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