Revision gegen lebenslange Haftstrafe im "Susanna"-Prozess
In der vergangenen Woche ist Ali B. wegen des Mordes an der 14-jährigen Susanna zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Nun legt seine Verteidigung Revision ein.
Die Verteidigung des verurteilten Mörders Ali B. hat Revision gegen die lebenslange Haftstrafe im "Susanna"-Prozess eingelegt. Das teilte eine Sprecherin des Wiesbadener Landgerichts am Mittwoch mit.
Gericht stellte besondere Schwere der Schuld fest
Das Gericht hatte es in seinem Urteilsspruch vorige Woche als erwiesen angesehen, dass der irakische Flüchtling das 14-jährige Mädchen aus Mainz vor gut einem Jahr in einem Waldgebiet in der Nähe des Wiesbadener Stadtteils Erbenheim vergewaltigt und ermordet hat. Es wurde zudem die besondere Schwere der Schuld festgestellt - eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ist damit für den 22-jährigen Ali B. so gut wie ausgeschlossen. (dpa)
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