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31.03.2009

Sarah Wiener bekommt für Werbefoto nur 5000 Euro

Sarah Wiener bekommt für Werbefoto nur 5000 Euro
Foto: DPA

Karlsruhe (dpa) - Ein Supermarkt hatte ungefragt mit dem Gesicht von Fernsehköchin Sarah Wiener für eine Dosensuppe geworben. Dafür verlangte die prominente 46-Jährige im Nachhinein ihre übliche Gage bei langfristigen Werbeverträgen von 100 000 Euro.

Das Bundesverfassungsgericht hat ihr nun aber nur 5000 Euro zugestanden und damit eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz bestätigt. Begründung: Die mit dem Schauspieler Peter Lohmeyer (47) verheiratete Wiener habe zwar einen hohen Imagewert, die Aufnahme sei aber nur ein einziges Mal in einem regionalen Anzeigenblatt mit geringer Verbreitung erschienen. Deshalb verbiete sich ein Vergleich mit langfristigen Werbeverträgen, bei denen Wiener Gagen jenseits der 100 000 Euro fordern könne. Der Supermarkt, der mit dem Foto geworben hatte, muss nun 5000 Euro plus Zinsen an Wiener zahlen.

Die Anwälte der Köchin und Restaurantbesitzerin hatten die OLG-Entscheidung vor allem deshalb angegriffen, weil die Richter - statt ein Gutachten einzuholen - selbst die Höhe der Lizenzgebühr geschätzt hatten. Das Karlsruher Gericht hatte dagegen jedoch keine Einwände. Das OLG habe ausreichende Anhaltspunkte gehabt, so dass die Schätzung vertretbar sei.

www.bundesverfassungsgericht.de

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