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  3. Berlin: Schwangere (19) lebend verbrannt: Junge Männer stehen vor Gericht

Berlin
05.10.2015

Schwangere (19) lebend verbrannt: Junge Männer stehen vor Gericht

Eine 19-jährige hochschwangere Frau ist im Januar 2015 in Berlin bei lebendigem Leib verbrannt worden.
7 Bilder
Eine 19-jährige hochschwangere Frau ist im Januar 2015 in Berlin bei lebendigem Leib verbrannt worden.
Foto: Paul Zinken, dpa

Zwei junge Männer ohne Ausbildung stehen vor Gericht. Sie werden einer besonders grausamen Tat beschuldigt. Bei lebendigem Leibe sollen sie eine Schwangere (19) verbrannt haben.

An einem kalten Januarmorgen finden Spaziergänger eine verkohlte Leiche im Südosten Berlins. Das Opfer wurde 19 Jahre alt. Die junge Frau war im achten Monat schwanger, als sie in einem Waldstück mit Benzin übergossen und angezündet wurde.

Nun beginnt der Prozess gegen zwei 20-Jährige am Landgericht in der Hauptstadt. Einer ist der Vater des toten Kindes. Ihm und seinem Kumpel wird gemeinschaftlicher, grausamer Mord aus niederen Beweggründen und Heimtücke zur Last gelegt. Die Ermittler glauben, das Verbrechen sollte die Geburt des Kindes verhindern. 

Was am Abend des 22. Januar dieses Jahres in dem kleinen Wald im Stadtteil Adlershof geschah, lässt den Atem stocken. Selbst erfahrene Ermittler waren erschüttert und sprachen von einer kaum vorstellbaren Tat. Viele Berliner zeigten ihre Anteilnahme und brachten Kerzen, Blumen und Plüschtiere zum Tatort. 

Die jungen Männer sollen die Schwangere in den einsamen, dunklen Wald gelockt haben. Dort habe zunächst einer der beiden mit einem Teleskopschlagstock auf sie eingeprügelt. Dann hielten sie die Berufsschülerin laut Anklage fest und versetzten ihr Messerstiche in den Bauch. 

Während einer das Opfer weiterhin festhielt, habe der andere Benzin aus einem Kanister auf die Schwangere geschüttet und sie bei vollem Bewusstsein mit einem Feuerzeug in Brand gesetzt. Die Frau habe laut Obduktion noch geatmet, als sie angezündet wurde, sagt Gerichtssprecher Tobias Kaehne. 

Verdächtiger beschuldigen sich gegenseitig

Verhandelt wird vor einer Jugendstrafkammer. Werden die Angeklagten als Heranwachsende nach dem Jugendstrafrecht verurteilt, drohen maximal 15 Jahre Haft bei besonderer Schwere der Schuld. Beide sitzen in Untersuchungshaft und bezichtigen sich laut Gericht gegenseitig der Tat. Keiner der beiden hat einen Beruf erlernt. Einer schaffte keinen Schulabschluss. 

Die 19-Jährige hatte den Ermittlungen zufolge einem Treffen mit ihrem Ex-Freund nach etwa dreimonatiger Trennung zugestimmt. Als dieser und sein Kumpel sie mit einem Auto abholen, hoffte sie auf Versöhnung. Sie soll sich ein Leben mit dem Vater ihres Kindes gewünscht haben. 

Es habe Hinweise gegeben, dass das Baby in der türkischen Familie des Kindsvaters unerwünscht gewesen sei, hieß es in Ermittlerkreisen nach der Tat. Auslöser des grausamen Mordes sei vermutlich ein Schreiben des Jugendamtes gewesen, hieß es. Darin sei der damals 19-Jährige aufgefordert worden, die Vaterschaft anzuerkennen. Das habe er aber auf keinen Fall akzeptieren wollen. dpa

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Die Diskussion ist geschlossen.

07.10.2015

Das Wort "unerwünscht" klingt sehr harmlos. Dahinter, hinter "unerwünscht", steckt jedoch m.E. traditionell verorteter eigener Rassismus. Darüber, nämlich dem Rassismus der anderen Bevölkerung gegenüber, der zum Tode - man kann sagen - zweier Menschen geführt hat, wird nicht gesprochen.

Eigene und fremde Rassisten haben in unserem Land nichts zu suchen. Dafür ist das gedeihliche Miteinander zu kostbar.

06.10.2015

Sie nennen die Nationalität/Herkunft der Täter, zumindest beiläufig am Ende des Artikels. Bravo! Dies ist ja mal ein Anfang, denn ich bin der Meinung, daß hier ganz klar ein "für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht", wie es im Pressekodex heißt.

05.10.2015

Das zuerwartetde Kind war in der türkischen Familie nicht erwünscht! Sieht so gelungene Integration aus?