3D-Ultraschall: Bald ist es vorbei mit dem Baby-Kino
Plus Ab Januar sind detaillierte Beobachtungen eines ungeborenen Kindes zu kommerziellen Zwecken verboten. Weshalb?
Das Näschen, hat es das von der Mama oder vom Papa? Derlei Fragen tauchen meist erst auf, wenn ein Baby auf der Welt ist – dank moderner Technik können Eltern ihr Kind aber schon viel früher, ganz genau anschauen: mit einem 3D-Ultraschall. Es gibt sogar spezielle Studios, die das sogenannte „Baby-Watching“ anbieten – zumindest noch. Denn Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft sollen künftig nur noch für medizinische Zwecke und im Rahmen der gesetzlichen Vorsorge durchgeführt werden.
Ultraschall zu kommerziellen Zwecken wird verboten
Laut der neuen Strahlenschutzverordnung ist die Sonografie zu kommerziellen Zwecken ab Januar untersagt, um das Baby vor unnötigen Einflüssen zu schützen. Experten der Deutschen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) betonten immer wieder, dass sonografische Untersuchungen in der Schwangerschaft nur in medizinischen Kontexten angewendet werden sollten. Das sogenannte „Baby-Watching“ oder „Baby-Kino“ hingegen sei eine Ultraschalluntersuchung, die nur dem Betrachten des Feten dient. Häufig werde dies als eine Art Event mit Freunden organisiert. Im Prinzip, so die DEGUM, konnte bisher jeder so etwas anbieten – beispielsweise Hebammen oder Heilpraktiker. Dass solche Angebote künftig unterbunden werden, begrüßt die Gesellschaft – eine allgemeine Kritik an Ultraschalluntersuchungen weist sie aber zurück.
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