
Erschlagener Auerhahn: Gericht verurteilt zwei Männer zu Geldstrafe und Jugendarrest

Zwei Männer müssen Geldstrafen zahlen und einen Jugendarrest antreten, weil sie am Rande eines Volksfestes im Schwarzwald einen Auerhahn getötet haben.
Sie waren während eines Volksfests im Schwarzwald betrunken, übermütig und bei der Begegnung mit einem Auerhahn völlig überfordert. Zwei junge Männer sind im Prozess um den gewaltsamen Tod des geschützten Vogels am Dienstag vom Amtsgericht Titisee-Neustadt verurteilt worden.
Ein 21-Jähriger, der den Auerhahn auf einer Wiese am Feldberg nach Überzeugung des Richters im vergangenen August erschlagen hatte, soll nach Jugendstrafrecht einen einwöchige Arrest antreten und 1000 Euro an die Naturschutzorganisation Nabu zahlen. Ein 23 Jahre alter Mann erhielt wegen Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz eine Geldstrafe in Höhe von 1300 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Urteil geht Forderungen nach Geldstrafen hinaus
Der Richter ging mit dem Arrest über den Antrag des Staatsanwalts hinaus. Dieser hatte für den Jüngeren eine Geldauflage von 2400 Euro gefordert. Die Verteidiger hatten für ihre Mandanten jeweils auf Freispruch plädiert.
Die Tat hatte überregional Bestürzung hervorgerufen. Auerhühner sind als bedrohte Tierart streng geschützt und kommen im Schwarzwald nur noch in wenigen Gebieten vor. Die beiden Angeklagten äußerten zum Abschluss des Prozesses ihr Bedauern. (dpa/lsw)
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