Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Dominique Strauss-Kahn: Sexpartys ja, Zuhälterei nein: Warum "DSK" wohl straffrei bleibt

Dominique Strauss-Kahn
17.02.2015

Sexpartys ja, Zuhälterei nein: Warum "DSK" wohl straffrei bleibt

Der frühere IWF-Chef Dominique Strauss Kahn wird wohl nicht wegen Zuhälterei bestraft.
Foto: Yoan Valat

Der frühere Währungsfonds-Chef Dominique Strauss-Kahn kann im Zuhälterei-Prozess in Lille mit einem Freispruch rechnen. Selbst die Staatsanwaltschaft ist auf seiner Seite.

Dominique Strauss-Kahn folgte dem Plädoyer des Staatsanwalts mit größer Aufmerksamkeit, aufrecht und mit verschränkten Armen saß er im Gerichtssaal in Lille. Und die Schlussworte von Ankläger Frédéric Fèvre waren genau das, was der frühere Chef des Internationalen Währungsfonds (IWF) hören wollte: Im Zuhälterei-Prozess um Sexpartys mit Callgirls forderte Fèvre einen Freispruch ohne Wenn und Aber für Strauss-Kahn. Damit hat der tief gefallene einstige Polit-Star gute Chancen, in der sogenannten Carlton-Affäre ohne Verurteilung davonzukommen.

"Wenn ich die belastenden und die entlastenden Elemente gegeneinander abwäge, komme ich zu dem Schluss: Weder die Ermittlungen noch die Gerichtsverhandlung haben den Beweis einer Schuld von Herrn Strauss-Kahn erbracht", sagte Fèvre am Dienstagnachmittag in seinem mit Spannung erwartetem Schlussplädoyer. "Das Gericht darf nur auf Grundlage von Beweisen, nicht von Überzeugungen urteilen."

Die Bekanntheit Strauss-Kahns, der im Mai 2011 nach Vergewaltigungsvorwürfen von der IWF-Spitze hatte zurücktreten müssen und bis dahin sogar als künftiger französischer Staatschef gehandelt worden war, dürfe nicht gegen ihn ausgelegt werden und zu einer "Schuldvermutung" führen, mahnte der Staatsanwalt. "Ist ein mächtiger Mann zwangsläufig schuldig?"

Punkt für Punkt verneinte Fèvre all die Fragen, die in den vergangenen zweieinhalb Wochen im Mittelpunkt des von der Weltpresse begleiteten Prozesses im nordfranzösischen Lille gestanden hatten: Wusste Strauss-Kahn - in Frankreich kurz "DSK" genannt - dass er es bei den Sexpartys unter anderem in Paris, Brüssel und Washington mit Prostituierten zu tun hatte? War er der Organisator der Begegnungen? Besorgte er Prostituierte für andere? Auf jede dieser Fragen "ist die Antwort nein", sagte der Staatsanwalt.

Diese Schlussfolgerungen sind beileibe keine Überraschung. Denn die Anklagebehörde hatte Strauss-Kahn gar nicht erst einen Prozess wegen schwerer Zuhälterei machen wollen. Im Juni 2013 plädierte sie dafür, keine Anklage gegen den früheren sozialistischen Wirtschafts- und Finanzminister zu erheben, weil es nicht ausreichend belastendes Material gegen den 65-Jährigen gebe. Die Untersuchungsrichter, die in der Frage das letzte Wort hatten, brachten Strauss-Kahn trotzdem vor Gericht.

Dort hielt Strauss-Kahn bei seiner Befragung in der vergangenen Woche mit stoischer Ruhe an seiner Verteidigungslinie fest: Ja, an den Sexpartys habe er teilgenommen. Aber nein, organisiert habe er sie nicht. Und nein, er habe nicht gewusst, dass er Sex mit Prostituierten hatte.

Nur einmal wurde Dominique Strauss-Kahn richtig sauer

Nur einmal wurde Strauss-Kahn sichtlich wütend. "Mir reicht es langsam", fauchte er, als Callgirls vor Gericht ausführlich über die teils brutalen Sexpraktiken bei den Partys berichteten. Es sei "absurd" und eine "falsche Logik" schlussfolgern zu wollen, er habe die Frauen als Prostituierte erkennen müssen, weil sich jemand nur gegen Geld zu solchen Sexpraktiken bereit erklären würde. "Ich mag im Vergleich zum Durchschnitt der Männer eine derbere Sexualität haben", sagte er. Er stehe aber nicht wegen "irregeleiteter" Sexualpraktiken vor Gericht.

Der Vorsitzende Richter hatte schon zum Prozessauftakt betont: "Das Gericht ist nicht Hüter der moralischen Ordnung, sondern des Rechts und seiner korrekten Anwendung." Im Klartext: Viele mögen Strauss-Kahn wegen seiner immer wieder als frauenverachtend beschriebenen sexuellen Vorlieben verurteilen; das Gericht wird ihn aber nur wegen nachweislicher Gesetzesverstöße verurteilen. Ähnlich äußerte sich Staatsanwalt Fèvre am Dienstag: "Wir arbeiten mit dem Strafgesetzbuch, nicht mit dem Gesetz der Moral."

Dass die Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, Strauss-Kahn freizusprechen, folgen werden, ist noch nicht gesagt, auch wenn es als wahrscheinlich gelten darf. Bis zum Urteilsspruch wird sich der frühere Spitzenpolitiker aber etwas gedulden müssen. Der Prozess läuft noch bis Freitag, die Urteilsverkündung dürfte auf einen späteren Zeitpunkt vertagt werden. afp

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.