Sieg für Altkanzler Kohl: Gericht untersagt Verwendung von Zitaten
In dem Rechtstreit mit seinem Ex-Biografen Heribert Schwan hat Helmut Kohl einen Erfolg errungen. Das Gericht untersagt die Verbreitung zahlreicher Äußerungen des Altkanzlers.
Altkanzler Helmut Kohl (CDU) hat im Rechtsstreit mit seinem Ex-Biografen Heribert Schwan um die Verwendung von Zitaten Kohls einen Erfolg errungen. Das Kölner Landgericht untersagte in einem am Donnerstag verkündeten Urteil die Verbreitung zahlreicher Äußerungen des früheren Bundeskanzlers, die in dem Buch "Vermächtnis - Die Kohl-Protokolle" veröffentlicht wurden. Es gab damit den Anträgen auf einstweilige Verfügungen überwiegend statt.
Gericht: Schwan hat Vertraulichkeit nicht gewahrt
Die Anträge richteten sich gegen Schwan sowie gegen seinen Mitautoren Tilman Jens und die Verlagsgruppe Random House. Das Gericht untersagte in allen Fällen die Verwendung eines Großteils der strittigen Zitate, machte aber zwischen Schwan auf der einen sowie Jens und der Verlagsgruppe auf der anderen Seite leichte Unterschiede, was den Umfang der Zitate betrifft. Kohls Ex-Biografen Schwan warf das Gericht vor allem vor, eine Verpflichtung zu Verschwiegenheit und Vertraulichkeit nicht gewahrt zu haben.
Schwan hatte Mitschnitte von Gesprächen mit Kohl angefertigt
Schwan hatte Mitschnitte und Protokolle von Gesprächen mit Kohl angefertigt, die zur Verfassung der Memoiren des Altkanzlers dienen sollten. Im März 2009 kündigte Kohl die Zusammenarbeit mit dem Journalisten auf. In dem Buch "Vermächtnis - Die Kohl-Protokolle" wird er mit drastischen Äußerungen über frühere Weggefährten zitiert, darunter die heutige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). afp
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