So viele Abtreibungen gibt es in Bayern
In Deutschland wurden im vergangenen Jahr mehr als 100.000 Schwangerschaften abgebrochen. Wie viele waren es in den einzelnen Bundesländern?
2018 haben sich weniger Frauen in Deutschland für einen Schwangerschaftsabbruch entschieden als im Jahr 2017: Die Zahl der Abtreibungen fiel leicht auf rund 101.000, teilte das Statistische Bundesamt am Mittwoch mit.
Der Großteil der Frauen war zwischen 18 und 34 Jahre alt. Drei Prozent der Abtreibungen wurden aber auch an Minderjährigen durchgeführt. Acht Prozent der Betroffenen waren älter als 39 Jahre. In den wenigsten Fällen gab es medizinische Gründe für den Abbruch der Schwangerschaft.
Abtreibungen in den Bundesländern: Wie viele waren es in Bayern?
In Bayern wurden im Jahr 2018 11.600 Schwangerschaften abgebrochen - das ist im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls ein leichter Rückgang und der zweitniedrigste Wert seit gut 20 Jahren. Mehr Abtreibungen gab es nur in Nordrhein-Westfalen, das aber auch eine höhere Einwohnerzahl hat.
In den meisten Fällen (knapp 11.000) ließen sich die Frauen innerhalb der ersten drei Monate ihrer Schwangerschaft von einer staatlich anerkannten Organisation beraten, um die Berechtigung für den Eingriff zu erhalten. In 700 Fällen lagen medizinische Gründe vor, bei vieren handelte sich um eine Schwangerschaft nach einem Sexualdelikt.
Besonders häufig trieben in Bayern Frauen zwischen 25 und 35 Jahren ab. Hingegen beendeten nicht einmal 800 Mädchen und Frauen unter 20 Jahren ihre Schwangerschaft vorzeitig. Von den betroffenen Frauen waren rund 6200 ledig, 4800 verheiratet, knapp 600 geschieden und etwa 40 verwitwet.
Die folgende Karte zeigt, wie viele Schwangerschaftsabbrüche in den einzelnen Bundesländern durchgeführt wurden. Die Frauen stammten dabei nicht immer aus demselben Bundesland: Acht Prozent fuhren für die Abtreibung in ein anderes.
Klicken Sie auf unserer interaktiven Karte die einzelnen Bundesländer an, um genaue Zahlen zu bekommen:
So dürfen Ärzte über Abtreibungen informieren
In Deutschland sind Abtreibungen nach wie vor rechtswidrig und nur unter bestimmten Bedingungen bleibt der Eingriff straffrei. So etwa nach rechtzeitiger Beratung in einer staatlich anerkannten Konfliktberatungsstelle - das war bei 96 Prozent der Abbrüche im Jahr 2018 der Fall. Eine Abtreibung bleibt auch nach der zwölften Schwangerschaftswoche straffrei, wenn für die Schwangere Lebensgefahr besteht oder eine schwerwiegende körperliche oder seelische Beeinträchtigung droht.
Der Paragraf 219a ist nach wie vor umstritten. Er stellte bisher den Hinweis, dass in einer Praxis Abbrüche durchgeführt werden, unter Strafe. Mehrere Ärzte wurden deshalb verurteilt. Darunter auch die Gießener Ärztin Kristina Hänel, die auf ihrer Homepage Informationen zur Verfügung gestellt hatte. Ihr Fall löste eine Diskussion über die Rechtslage aus.
Der Bundestag hat den Paragraf 219a im Februar reformiert. Demnach dürfen Ärzte künftig - etwa im Internet - angeben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Für weitere Informationen müssen sie allerdings auch künftig auf offizielle Stellen verweisen. Sie dürfen auch nicht selbst veröffentlichen, mit welcher Methode sie abtreiben.
Ihr Rechtsstreit sei mit der Reform nicht beigelegt, sagt Kristina Hänel. Die Änderung reiche nicht aus, erklärt unter anderen auch Pro Familia. Der Paragraf müsse ersatzlos gestrichen werden, damit sich Frauen informieren könnten und um der Stigmatisierung des Schwangerschaftsabbruchs und der Ärzte entgegenzuwirken. (mit dpa)
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