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  3. Staufener Missbrauchsfall: Staatsanwaltschaft legt Revision im Staufener Missbrausfall ein

Staufener Missbrauchsfall
14.08.2018

Staatsanwaltschaft legt Revision im Staufener Missbrausfall ein

Die Mutter des Jungen wurde zu einer Haftstrafe verurteilt. Sie und ihr Lebensgefährte hatten den Jungen mehr als zwei Jahre lang im Internet angeboten.
Foto: Patrick Seeger, dpa

Im Staufener Missbrauchsprozess hat die Staatsanwaltschaft Revision gegen das Urteil gegen einen Spanier eingelegt. Der Mann hat den Jungen mehrmals vergewaltigt.

Die Staatsanwaltschaft Freiburg geht im Staufener Missbrauchsprozess in Revision gegen das Urteil gegen einen 33-Jährigen. Die Staatsanwaltschaft wolle damit erreichen, dass der Spanier nach Ende seiner Haftstrafe in Sicherheitsverwahrung kommt, sagte ein Sprecher am Dienstag. Das Landgericht Freiburg hatte den Mann am Montag vergangener Woche zu zehn Jahren Haft und 18.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. 

Spanier hatte Jungen mehrmals vergewaltigt

Der 33-Jährige hatte zugegeben, einen heute Zehnjährigen mehrmals vergewaltigt und dafür Geld gezahlt zu haben. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten neben zwölf Jahren Haft auch Sicherungsverwahrung gefordert. Die Mutter des Zehnjährigen (48) und deren Lebensgefährte (39) hatten zuvor gestanden, den damals in Staufen bei Freiburg lebenden Jungen mehr als zwei Jahre lang im Internet angeboten und Männern gegen Geld für Vergewaltigungen überlassen zu haben. Die beiden Haupttäter sowie sechs Freier, darunter der Spanier, waren daraufhin jeweils zu mehreren Jahren Gefängnis verurteilt worden.  (dpa/lsw)

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