Streit um E-Zigaretten: Arznei oder Genussmittel?
Vor dem Münchener Verwaltungsgericht soll geklärt werden, ob E-Zigaretten als Arznei oder Genussmittel gehandhabt werden sollen. Dem Freistaat Bayern droht eine Niederlage.
Im Rechtsstreit um sogenannte E-Zigaretten droht dem Freistaat Bayern eine Niederlage. Das Verwaltungsgericht München machte am Mittwoch in der mündlichen Verhandlung klar, dass es den rauchfreien Elektro-Glimmstängel nicht für ein Medizinprodukt im Sinne des Arzneimittelgesetzes hält. Diese Auffassung vertritt der Freistaat - und dagegen hatte ein Unternehmer geklagt.
Elektrische Zigaretten: Ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz?
Genehmigungspflichtige Arzneimittel dürfen erst nach einer in der Regel teuren und langwierigen Zulassung über Apotheken vertrieben werden. Und Deutschland ist mit geschätzten zwei Millionen Konsumenten ein lukrativer Markt für die E-Zigarette. Bei deren Konsum wird das Nikotin in einer Flüssigkeit inhaliert.
Auslöser für den Prozess war die Beschlagnahme einer Sendung E-Zigaretten am Flughafen der Landeshauptstadt. Die Staatsanwaltschaft leitete gegen den Empfänger ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz ein. Das Verfahren wurde schließlich eingestellt und die Lieferung nach einem Jahr freigegeben. Ihm sei durch die Behördenmaßnahmen ein Gewinn von knapp 100.000 Euro entgangen, sagte der Kläger.
Erster E-Zigaretten-Fall vor Gericht
Nach seinen Angaben wird das Nikotin für die in China entwickelte Flüssigkeit aus Tabakpflanzen gewonnen. Tabakerzeugnisse sind laut Gesetz keine Arzneimittel. Demgegenüber argumentiert der Anwalt des Landes, das Nikotin für E-Zigaretten werde in der Regel synthetisch hergestellt.
In Bayern ist erstmals ein Verwaltungsgericht mit dem Problem befasst. Ähnliche Verfahren gab es im vergangenen Jahr bereits in Nordrhein-Westfalen. Die dortigen Gerichte hatten die E-Zigarette auch nicht als Arznei eingestuft. dpa/lby
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