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  3. Thomas Cook: "Negerkuss" bestellt: Thomas Cook darf Manager nicht kündigen

Thomas Cook
21.07.2016

"Negerkuss" bestellt: Thomas Cook darf Manager nicht kündigen

Er hat in der Kantine einen "«Negerkuss» bestellt - doch dem Manager darf dafür nicht gekündigt werden.
Foto: Jens Büttner dpa

Ein langjähriger Mitarbeiter von Thoma Cook hat in der Kantine einen "Negerkuss" bestellt. Der Fall kam vor das Arbeitsgericht, das folgendermaßen entschied.

Um einen "Negerkuss"ist es am Arbeitsgericht Frankfurt am Main gegangen. Der Vorfall hatte sich in einer Kantine abgespielt. Ein Mitarbeiter des Reiseunternehmens Thomas Cook hat in der Kantine bei einer aus Kamerun stammenden Frau einen "Negerkuss" bestellt. Das Reiseunternehmen durfte dem langjährigen Mitarbeiter dafür aber nicht fristlos kündigen. Das entschied das Arbeitsgericht Frankfurt laut einer Mitteilung. Die Schaum-Süßigkeit mit einer Waffel und einem Schokoüberzug ist auch unter dem Namen "Schokokuss" oder "Mohrenkopf"bekannt. 

Thomas Cook und der Negerkuss-Fall: Fristlose Kündigung nicht gerechtfertigt

Da der Mann aus dem mittleren Management mehr als zehn Jahre ohne Beanstandungen gearbeitet habe, sei ohne vorherige Abmahnung weder eine außerordentliche fristlose noch eine ordentliche Kündigung gerechtfertigt, befand das Gericht. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden. Über den Fall hatte zuvor die "Bild"-Zeitung berichtet. 

Ein Sprecher des Reiseunternehmens Thomas Cook sagte, man werde vor weiteren Schritten die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Es habe sich aber um keinen einmaligen Vorfall gehandelt, sondern um eine fortgesetzte Provokation gegen die betroffene Person über einen längeren Zeitraum. Als multikulturelles Unternehmen setze sich Thomas Cook gegen jede Form der Diskriminierung ein. dpa/AZ

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Die Diskussion ist geschlossen.

21.07.2016

Über die ethische Dimension, wenn Unternehmen, bei denen Political Correctness über Arbeitnehmerschutz steht, "Negerküsse" und "Zigeunerschnitzel" anbieten, hat wohl noch keiner nachgedacht. Als ob das keine Provokation wäre. Wenn die so pingelig sind, sollen sie halt "Wiener Schnitzel" uind "Kosakenzipfel" anbieten, und wenn das nicht geht wegen der PC: "Kaiserschmarrn" oder die noch zu erfindende antirassistische Gutmenschentoblerone (Vegan, Fair Trade und für jedes Gender ne andere Form). Das ist wie mit allem, über das man per PC oder Gesetz nicht diskutieren, es nicht "relativieren" oder "leugnen" darf: die, die mit solchen Diskussionen überhaupt anfangen und andere zu Statements provozieren, handeln genauso unethisch wie die Leugner selbst.