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Urteil
23.11.2017

Til Schweiger gewinnt: Facebook-Eintrag darf bleiben

Til Schweiger hat vor Gericht gewonnen. Es ging um einen Facebook-Post.
Foto: Tobias Hase, dpa (Archiv)

Til Schweiger hat den Prozess um einen Facebook-Eintrag gewonnen. Die Klägerin hatte auf Löschung des Posts geklagt

Erfolg für Til Schweiger: Der 53-jährige Schauspieler hat den Streit um einen Facebook-Eintrag vor dem Landgericht Saarbrücken gegen eine Kritikerin gewonnen. Der Vorsitzende Richter Martin Jung wies den Antrag der 58-Jährigen aus dem Saarland, den Post zu löschen, am Donnerstag ab. Die Kosten des Verfahrens muss die Klägerin tragen.

Ende September hatte Schweiger eine private Nachricht der Frau auf seiner Facebook-Seite veröffentlicht - mitsamt Namen und Porträtfoto. Die Frau sah darin ihr Persönlichkeitsrecht verletzt.

Til Schweiger gewinnt: Facebook-Eintrag war zulässig

Die Klägerin, stellte das Gericht fest, habe ja "aus eigenem Antrieb" an einer kontroversen öffentliche Debatte teilgenommen. Und sich dabei nicht neutral geäußert, sondern Schweiger "in nicht unerheblicher Weise" angegriffen.

Sie hatte den Schauspieler nach der Bundestagswahl gefragt, ob er nun Deutschland verlassen werde, wie er es vor der Wahl im Fall eines Einzugs der AfD in den Bundestag angekündigt habe - eine Aussage, die Schweiger bestritt.

Zudem ging sie ihn an: "Ihr Demokratieverständnis und Ihr Wortschatz widern mich an." Der Schauspieler (53, "Keinohrhasen") antwortete ihr darauf "hey schnuffi...! date!? nur wir beide!?" - und stellte einen Screenshot des Chats auf seine Seite.

Danach hagelte es Kommentare, in denen die Saarländerin auch beschimpft und verspottet wurde. Dieser Kritik müsse sie sich stellen, urteilten die Richter. Ihre Aufforderung an Schweiger, das Land zu verlassen, sei "von kaum zu unterschätzender Bedeutung".

Nach Til Schweigers Post: Klägerin erhielt angeblich Morddrohung

Die Frau leidet nach eigener Aussage seit dem Post erheblich unter den Kommentaren, auch gesundheitlich. Sie habe sogar eine Morddrohung erhalten, hatte sie gesagt. Deshalb wollte sie vor Gericht eine Löschung des Posts von Schweiger erzwingen. Und: Sie sei weder Mitglied noch Sympathisantin der AfD, hatte sie betont.   

Der Schauspieler dürfe die Frau auch namentlich nennen, meinte aber das Gericht. Denn die Saarländerin hatte den Schlagabtausch mit Schweiger selbst in einem Internetforum mit 25 000 Mitgliedern öffentlich gemacht - bevor sie vor Gericht auf Unterlassung klagte. Im Forum "Deutschland mon amour" hatte sie kurz nach der Veröffentlichung angeblich Rat suchen wollen.

Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens

Da sie dabei auch ihren vollen Namen und Wohnort nannte, sei dies "eine bewusste Selbstöffnung" gewesen. Somit könne sie sich nicht mehr auf den Schutz der Privatsphäre berufen. Ihr Verhalten zeige, dass sie in der politische Auseinandersetzung "gerade nicht völlige Anonymität und Zurückgezogenheit sucht". Die Klägerin muss auch die Kosten des Verfahrens tragen. 

Im Zivilprozess hatte die Frau angeben, Schweiger "provozieren und erzieherisch auf ihn einwirken" zu wollen. Sie habe ihm mitteilen wollen, dass es nicht ihrem Demokratieverständnis entspreche, wenn man den politischen Gegner beschimpfe. Schweiger hatte über seine Anwältin erklären lassen, er habe mit dem Öffentlichmachen des Posts "gegen Hetze gleich welcher Art" vorgehen und auf das Problem von Hass-Nachrichten aufmerksam machen wollen.

Dass der Schauspieler ihre Worte tatsächlich lesen werde, "das hätte ich nicht gedacht", sagte die 58-Jährige vor dem Verfahren. Und noch weniger, dass er ihre kritischen Zeilen mitsamt anzüglichem Kommentar auch noch auf seiner Seite hochlud.

Die Frau sei nach der Entscheidung des Gerichts enttäuscht, sagte deren Anwalt Arnold Heim der Deutschen Presse-Agentur. Nun müsse man prüfen, ob man Berufung dagegen einlege. Diese wäre vor dem saarländischen Oberlandesgericht möglich. dpa, AZ

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Die Diskussion ist geschlossen.

23.11.2017

ach man sollte alles nicht so eng sehen !! mit 58 jahren hat das Mutterl bestimmt genug gespart das sie noch eine Instanz durchziehen kann , oder gibt es Prozeskostenhilfe ?? der deutsche zahlt doch alles !!! aber eine frage habe ich schon mal ?? fast keiner hat die AFD gewählt und Troßdem haben sie mehr als die Hälfte der anderen Parteien an stimmen im Bundestag im einzelnen aufgewogen !!!