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  3. Berlin: Tödliches Autorennen am Ku'Damm: Raser hielt sich für ungefährlich

Berlin
05.03.2019

Tödliches Autorennen am Ku'Damm: Raser hielt sich für ungefährlich

Im Raser-Prozess vor dem Berliner Landgericht hat ein Angeklagter erklärt, er habe sich selbst überschätzt.
Foto: Britta Pedersen, dpa

Im Prozess gegen die Raser vom Berliner Ku'Damm erklärt ein Angeklagter, er habe sich völlig selbstüberschätzt. Der spektakuläre Fall wird neu verhandelt.

Mehr als drei Jahre nach einem illegalen Autorennen mit tödlichen Folgen auf dem Kurfürstendamm in Berlin hat einer der beiden Angeklagten sein Schweigen gebrochen. Er sei damals davon ausgegangen, es bestünde durch ihn und seine Raserei "keinerlei Risiko", hieß es in der Erklärung des 27-Jährigen, die einer seiner beiden Verteidiger am Dienstag vor dem Landgericht verlas.

Raser-Prozess: Sportwagenfahrer dachte, er habe alles im Griff

Damals sei er zutiefst davon überzeugt gewesen, dass er "jede vorstellbare komplizierte Situation im Griff hatte beziehungsweise haben würde". Bis heute verstehe er nicht, wie es zu einem solchen Maß an Selbstüberschätzung gekommen sei. Den Jeep, mit dem sein Mitangeklagter zusammengestoßen war, habe er nicht gesehen.

Die beiden Sportwagenfahrer sollen sich in der Nacht zum 1. Februar 2016 ein illegales Rennen auf dem Ku'damm geliefert und laut Anklage mit bis zu 170 Kilometern in der Stunde tödliche Folgen billigend in Kauf genommen haben. Die Staatsanwaltschaft sieht einen bedingten Tötungsvorsatz. Die Verteidiger dagegen gehen davon aus, dass ihre Mandanten das Risiko ihrer Fahrt nicht in den Sinn gekommen sei. Es liege eine fahrlässiger Tötung vor, so die Anwälte.

War es Mord? Bundesgerichtshof lässt Raser-Fall nochmal verhandeln

Eine andere Strafkammer des Landgerichts hatte im Februar 2017 gegen die inzwischen 27- und 30-jährigen Angeklagten deutschlandweit zum ersten Mal in einem Raser-Fall lebenslange Haftstrafen wegen Mordes verhängt.

Doch die spektakuläre Entscheidung hatte keinen Bestand: Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil im März 2018 auf und ordnete eine neue Verhandlung an. Der BGH sah den bedingten Tötungsvorsatz nicht ausreichend belegt. (dpa)

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