Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Verbrechen: Tugce-Schläger wurde abgeschoben

Verbrechen
21.04.2017

Tugce-Schläger wurde abgeschoben

Tagelang erschütterte der Fall der jungen Studentin das Land. Freunde und Familienangehörige beteten damals für Tugce, die einen Streit schlichten wollte und dabei lebensgefährlich verletzt wurde.
2 Bilder
Tagelang erschütterte der Fall der jungen Studentin das Land. Freunde und Familienangehörige beteten damals für Tugce, die einen Streit schlichten wollte und dabei lebensgefährlich verletzt wurde.

Sanel M. hat die 22-jährige Studentin auf dem Gewissen. Wegen Körperverletzung mit Todesfolge wurde er verurteilt und kam ins Gefängnis. Nun ist er wieder in Serbien

Die Gewalttat auf dem Parkplatz eines Offenbacher Fast-Food-Lokals erschütterte im Jahr 2014 viele Menschen im ganzen Land. Nun ist der verurteilte Täter im Fall der Studentin Tugce Albayrak aus Deutschland abgeschoben worden.

Der 20 Jahre alte Sanel M. wurde am Donnerstagmittag vom Frankfurter Flughafen aus „nach Serbien zurückgeführt“, wie das Amt für Zuwanderung und Integration in Wiesbaden mitteilte. In Belgrad sei gegen 14 Uhr eine Chartermaschine mit mehreren abgeschobenen Menschen gelandet, gab der Flughafen bekannt.

Das Landgericht Darmstadt hatte Sanel M. im Juni 2015 wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt. Er saß in Wiesbaden in Jugendhaft. Der junge Mann hatte die 22 Jahre alte Studentin im November 2014 auf dem Parkplatz eines Fast-Food-Restaurants in Offenbach so geschlagen, dass sie auf den Kopf – und ins Koma – fiel. Sie starb wenige Tage später, nachdem ihre Eltern die lebenserhaltenden Maschinen abstellen ließen.

Dem Schlag im Morgengrauen waren Pöbeleien und Beleidigungen zweier Gruppen vorausgegangen, zu einer gehörte Sanel M., zur anderen Tugce Albayrak. Diese hatte sich schützend vor zwei Mädchen gestellt, die belästigt worden waren.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hatte Mitte März in letzter Instanz entschieden, dass der 20-Jährige nach Serbien ausgewiesen wird. In dem Land leben nach Auskunft seiner Anwälte seine Großeltern. Der Serbe wurde in Offenbach geboren und ist dort zur Schule gegangen. Seine Eltern und seine beiden Brüder wohnen nach wie vor im Rhein-Main-Gebiet.

Der VGH sah die Gefahr, dass Sanel M. weitere Straftaten begeht und seine Resozialisierung scheitert. Er bestätigte damit die Entscheidung der Ausländerbehörde und der ersten Gerichtsinstanz. Die Richter in Kassel teilten die Einschätzung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden, der ersten Instanz: Danach könne dem alleinstehenden und kinderlosen Antragsteller, der über einen Schulabschluss verfügt, zugemutet werden, neue Beziehungen und Bindungen in Serbien zu knüpfen. Es sei auch nicht ersichtlich, dass seine Eltern nicht in der Lage oder willens wären, ihn dabei insbesondere finanziell zu unterstützen.

Hessens CDU-Innenminister Peter Beuth sagte: „Mehrfachstraftäter sind eine Bedrohung für die Gesellschaft, und wenn sie keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, müssen sie so schnell wie möglich abgeschoben werden.“ Er fügte hinzu: „Wer keine Reue und keinen Integrationswillen zeigt, ist in unserem Land nicht willkommen und muss wieder gehen.“ (dpa)

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.