Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. USA: Ex-Freund von Bobbi Kristina Brown nach Tod zu Millionenstrafe verurteilt

USA
18.11.2016

Ex-Freund von Bobbi Kristina Brown nach Tod zu Millionenstrafe verurteilt

Bobbi Kristina
Foto: Paul Buck (dpa)

Anderthalb Jahre nach dem Tod der Tochter von US-Superstar Whitney Houston hat ein Gericht ihren damaligen Freund zu einer millionenschweren Entschädigungszahlung verurteilt.

Wegen der "rechtswidrig herbeigeführten Tötung" der damals 22-jährigen Bobbi Kristina Brown soll ihr Freund Nick Gordon nun 36,3 Millionen Dollar (33,9 Millionen Euro) zahlen, heißt es nach Angaben der Klägeranwälte in einem am Donnerstag ergangenen Urteil eines Gerichts im Bundesstaat Georgia.

Bobbi Kristina Brown war im Januar 2015 bewusstlos in einer Badewanne in ihrem Haus in Atlanta gefunden worden. Nach einem monatelangen Koma starb sie im Juli 2015. Gerichtsmediziner wiesen in ihrem Blut erhebliche Mengen von Drogen nach. Ihre Mutter Whitney Houston war 2012 unter ähnlichen Umständen tot in einer Badewanne aufgefunden worden.

Die Gerichtsmediziner hatten nach eigenen Angaben nicht klären können, ob es sich bei Bobbi Kristina Browns Tod um einen Unfall handelte oder ob Fremdverschulden vorlag. Gegen ihren Freund Gordon, der sich damals im Haus aufhielt, gab es kein Strafurteil. Allerdings strengten die Verwalter von Browns Nachlass ein Zivilverfahren mit einer Schadenersatzklage gegen ihn an.

Richter Jackson Bedford kam in seinem Urteil nach Angaben der Klägeranwälte nun zu dem Schluss, dass Gordon seiner damaligen Freundin "einen giftigen Cocktail verabreichte, der sie bewusstlos werden ließ, und sie dann mit dem Gesicht nach unten in eine Wanne mit kaltem Wasser legte". Gordon habe zuvor mit einem Freund ein "Kokain- und Alkoholgelage" abgehalten und habe seiner Freundin offenbar aus Eifersucht eins auswischen wollen.

Klägeranwalt David Ware kündigte an, die Schadenersatzzahlung bei Gordon "mit allem Nachdruck" einzutreiben. "Der Angeklagte wird der Justiz nicht entkommen", erklärte Wade. Die Klage habe er eingereicht, "um Bobbi Kristina Brown Gerechtigkeit widerfahren zu lassen". afp

Lesen Sie dazu auch
Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.