Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Gießen: Unerlaubte Abtreibungswerbung: Ärztin muss Geldstrafe zahlen

Gießen
24.11.2017

Unerlaubte Abtreibungswerbung: Ärztin muss Geldstrafe zahlen

Die Ärztin Kristina Hänel (links) muss sich vor Gericht verantworten, da sie auf ihrer Homepage für Abtreibung geworben haben soll und sich damit strafbar gemacht habe.
2 Bilder
Die Ärztin Kristina Hänel (links) muss sich vor Gericht verantworten, da sie auf ihrer Homepage für Abtreibung geworben haben soll und sich damit strafbar gemacht habe.
Foto: Boris Roessler, dpa

Wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche muss eine Ärztin aus Gießen eine Geldstrafe zahlen. Die Diskussion um den umstrittenen Paragrafen 219a nimmt an Schärfe zu.

Die Ärztin Kristina Hänel hat unerlaubt Werbung für Abtreibungen gemacht. So lautete am Freitag das Urteil des Amtsgerichts Gießen. Sie muss deshalb eine Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro zahlen.

Urteil in Gießen: Verteidigung will in Revision gehen

"Der Gesetzgeber möchte nicht, dass über den Schwangerschaftsabbruch in der Öffentlichkeit diskutiert wird, als sei es eine normale Sache", begründete die Vorsitzende Richterin das Urteil. Bei einem Schwangerschaftsabbruch handele es sich nicht um eine normale Leistung wie beim Herausnehmen eines Blinddarms. Das Gericht entsprach mit dem Urteil der Forderung des Staatsanwalts. 

Die Verteidigerin der Ärztin hatte vor Gericht erklärt, dass ihre Mandantin lediglich informiert habe, aber keine "appellative Werbung" auf ihrer Internetseite betrieben habe. Die Anwältin kündigte an, das Urteil mit einer Revision anfechten zu wollen: "Ich konnte mir nicht vorstellen, dass eine Richterin den Unterschied von Information und Werbung nicht kennt", sagte die Verteidigerin nach dem Urteil.

Diskussion um Paragraf 219a

Kristina Hänel wurde vorgeworfen, dass sie auf ihrer Homepage nicht nur über Abbrüche informiert, sondern auch angegeben haben soll, diese gegen entsprechende Kosten durchzuführen. Werbung für Abbrüche ist laut Paragraf 219a des Strafgesetzbuches jedoch nicht erlaubt. Die Ärztin aus Gießen sagte vor dem Prozess, sie habe medizinische Informationen ins Netz gestellt, um Menschen aufzuklären und zu informieren.

Der Fall hat längst bundesweite Bedeutung erlangt. Er hat die jahrzehntelange Debatte zwischen Befürwortern von Selbstbestimmungsrechten der Frauen und Abtreibungsgegnern angeheizt.

Cornelia Möhring, frauenpolitische Sprecherin der Linken-Fraktion im Bundestag twitterte Sekunden nach dem Urteil: "Jetzt erst recht. Der #219a muss weg!"

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um den Inhalt von Twitter anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Twitter International Company Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Ulle Schauws von den Grünen schrieb auf Twitter: "Bitter! So werden Selbstbestimmungsrechte der Frauen weiter beschnitten."

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um den Inhalt von Twitter anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Twitter International Company Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

dpa/AZ

Lesen Sie auch:

Schwangerschaftsabbruch: Was ist erlaubt, was nicht? 

Zahl der Abtreibungen bleibt stabil

Abtreiben oder nicht? Zwei Frauen erzählen ihre Geschichte 

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.