Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Ursachen von Spanair-Absturz geklärt

17.08.2009

Ursachen von Spanair-Absturz geklärt

Ursachen von Spanair-Absturz geklärt
Foto: DPA

Madrid (dpa) - Knapp ein Jahr nach dem Absturz einer Spanair-Maschine auf dem Madrider Flughafen sind die Ursachen der Katastrophe mit 154 Toten weitgehend geklärt. Das Unglück ist in erster Linie auf einen Fehler der Piloten und eine technische Panne zurückzuführen.

Zu diesem Schluss kommt ein Untersuchungsbericht, den eine Expertenkommission der spanischen Luftfahrtbehörde am Montag in Madrid vorlegte.

Die Piloten, die damals unter den Toten waren, hätten es versäumt, vor dem Start der Maschine vom Typ MD-82 die Vorflügel und Landeklappen auszufahren. Sie hätten die Position dieser Auftriebshilfen auch nicht überprüft. Die für diesen Fall vorgesehene Alarmvorrichtung, die die Cockpitbesatzung auf die falsche Position der "slats" (Vorflügel) und "flaps" (Landeklappen) hätte hinweisen müssen, funktionierte nicht.

Die Maschine der spanischen Fluggesellschaft war am 20. August 2008 unmittelbar nach dem Start in einem Flusstal neben dem Flughafen Barajas zerschellt und in Flammen aufgegangen. 154 Menschen starben in den Trümmern, darunter eine deutsche Familie. 18 Insassen überlebten schwer verletzt. Die Maschine hatte von Madrid nach Gran Canaria fliegen sollen.

Die Kommission gab in ihrem "vorläufigen Untersuchungsbericht" eine Reihe von Empfehlungen ab, die verhindern sollen, dass sich eine solche Katastrophe wiederholt. Sie plädierte für eine weltweite Regelung, wonach Maschinen vom Typ MD-82 und ähnlicher Bauart mit einem defekten Alarmsystem nicht starten dürfen. Dazu sollten die Alarmvorrichtungen für die Auftriebhilfen nicht mehr wie bisher als Hilfseinrichtungen, sondern künftig als grundlegende Systeme eingestuft werden. Die spanischen Experten regten außerdem an, dass das Warnsystem vor jedem Start geprüft werden müsse. Die Handbücher für die Piloten sollten entsprechend geändert werden.

Die spanische Justiz ermittelt wegen der Katastrophe gegen zwei Techniker. Diese hatten an der Unglücksmaschine vor dem Start die Sicherung für einen defekten Außentemperaturfühler entfernt. Dies könnte beim Ausfall des Alarmsystems für die Auftriebshilfen eine Rolle gespielt haben.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.