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Urteil
04.05.2017

Niklas’ Peiniger bleibt ein Phantom

Im Mai 2016 traf der 17-jährige Niklas auf eine Gruppe junger Männer. Sie schlugen auf ihn ein, traten den jungen Mann. Ein Jahr später gedenken Freunde, Bekannte und Fremde ihm noch immer mit einem Kreuz und Kerzen an der Unglücksstelle.
Foto: Rolf Vennenbernd, dpa

Ein Unbekannter prügelt den 17-Jährigen in Bonn zu Tode. Seine Mutter geht durch die Hölle, Zeugen widersprechen sich gegenseitig. Schützen sie den wahren Täter?

Fast ein Jahr lang haben Polizisten, Experten und das Bonner Landgericht versucht, den Tod von Niklas aufzuklären. Aber am Ende bleiben nur ein Buchstabe und eine Zahl. Kein Name. T3, so nennt der Vorsitzende Richter Volker Kunkel in seiner Urteilsbegründung den Täter, der den 17 Jahre alten Schüler im Mai 2016 derart geschlagen und getreten hatte, dass er wenig später starb. Den Angeklagten, der ein paar Meter von ihm entfernt fast stoisch zuhört, spricht Kunkel frei. „Wir können nicht beweisen, dass er geschlagen hat.“

T3 bleibt also ein großer Unbekannter. Die Ausführungen des Richters überraschen nicht mehr, nachdem bereits die Staatsanwaltschaft einen Freispruch für den 21-Jährigen gefordert hatte. Kunkels Worte entfalten dennoch Wucht, weil sich das Verbrechen womöglich nie aufklären wird. Und weil womöglich ein junger Mann lange in Untersuchungshaft saß für eine Tat, die er nicht begangen hat.

Niklas, der zuletzt in Bad Breisig in Rheinland-Pfalz wohnte, war im vergangenen Jahr im Bonner Stadtteil Bad Godesberg zusammen mit Freunden auf dem Heimweg an eine Gruppe von Männern geraten. Das Gericht nennt sie im Urteil T1, T2 und T3. T3 schlägt Niklas nach einem kurzen Wortgefecht gegen die Schläfe. Als dieser am Boden liegt, tritt er ihm gegen den Kopf. Niklas stirbt wenige Tage später. Die Ermittlungen sind aber von Anfang an kompliziert. Die Polizei nimmt schließlich einen jungen Mann fest, den ein Freund von Niklas wiedererkannt haben will. Der Beschuldigte bestreitet aber alles. Er sei gar nicht am Tatort gewesen. Das könne man nicht widerlegen, bilanziert Richter Kunkel nach fast vier Monaten Verhandlung. Er hält die Aussage von Niklas’ Freund für nicht belastbar, auch wenn sie im besten Wissen getätigt worden sei. Der Zeuge habe den später Beschuldigten etwa bei einer ersten Vernehmung bei der Polizei nicht wiedererkannt, obwohl ihm Fotos gezeigt worden seien. Erst nach einer eigenen Facebook-Recherche habe er sich auf den Angeklagten festgelegt.

Niklas’ Freund stand unter hohem Druck, wie Kunkel sagt. Er habe wohl das Gefühl gehabt, er müsse den Mann finden, der für den Tod des 17-Jährigen verantwortlich ist. Aber als klarer Beweis fällt seine Aussage aus. Und dann heißt es: Im Zweifel für den Angeklagten.

Aus dem öffentlichen Druck auf die Ermittler ist nun Kopfschütteln geworden. Kopfschütteln über viele Zeugen, die das Geschehen oft mehr verschleierten als aufklärten. Viele beriefen sich auf Erinnerungslücken. Staatsanwalt Florian Geßler ist „hundert Prozent davon überzeugt, dass die meisten von ihnen ganz genau wissen, wer Niklas umgebracht hat“. Es gibt Verdachtsmomente gegen einen anderen Mann, der dem nun Freigesprochenen sehr ähnlich sieht. Wie es weitergeht, ist aber bisher komplett offen.

Für Niklas’ Mutter, die als Nebenklägerin auftritt, sei es ein Jahr gewesen, in der ihr Glaube an Aufrichtigkeit, Gerechtigkeit und Moral geschwunden sei, sagt ihr Anwalt Thomas Düber. „Ein Jahr, in dem meine Mandantin in vielfacher Weise durch die Hölle gehen musste.“

Das Gericht verurteilt den Angeklagten am Ende wegen einer ganz anderen Schlägerei zu acht Monaten Jugendstrafe. Seine fast einjährige U-Haft wird damit verrechnet. Er geht als freier Mann. Jonas-Erik Schmidt und Pera Albers, dpa

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