Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Klimaschutz: Klimaschutzgesetz greift zu kurz: Überraschungserfolg für die Klimaschützer

Klimaschutz
29.04.2021

Klimaschutzgesetz greift zu kurz: Überraschungserfolg für die Klimaschützer

Eine Demonstration von Fridays for Future im September 2019 in Berlin.
Foto: Büttner, dpa (Archiv)

Immer noch demonstrieren die Aktivisten von Fridays for Future pandemiekonform für den Klimaschutz. Nun hat das Verfassungsgericht ihnen den Rücken gestärkt.

Die Wucht des Urteils dürfte selbst die so lautstarken jungen Aktivisten von Fridays for Future überrascht haben. Nur ein kleines Häuflein der Ortsgruppe Karlsruhe postierte sich am Donnerstagmorgen vor dem Bundesverfassungsgericht, kaum ahnend, dass im Inneren des Beton-Zweckbaus eine Entscheidung formuliert wurde, die kurz nach ihrer Verkündung parteiübergreifend als „historisch“ bewertet wurde.

Überraschend und unerwartet deutlich stellten sich die Karlsruher Richter ausdrücklich hinter die jungen Klimaschützer und künftigen Bundesbürger, die noch gar nicht geboren sind: Kommenden Zukunftsgenerationen dürfe nicht die Hauptlast des Kampfes gegen den Klimawandel überlassen werden, sondern es müsse schnell gehandelt werden, lautet übersetzt die Botschaft der obersten deutschen Richter in den roten Roben.

Verfassungsgericht: Klimaschutz braucht kurzfristige Maßnahmen

Konkret geht es um das 2019 nach zähem Streit beschlossene Bundesklimaschutzgesetz der Großen Koalition. Darin strebt die Bundesrepublik gemäß den Zielen der Europäischen Union und der Vereinten Nationen bis 2050 die sogenannte Klimaneutralität an. Konkrete Maßnahmen mit CO2-Einsparungen für die Stromwirtschaft, Verkehr, Industrie und Gebäudeheizungen wurden aber nur bis 2030 festgelegt. Noch dazu sieht das Gesetz den größten Teil der Treibhausgaseinsparungen erst danach zwischen 2030 und 2050 vor – und lässt weitestgehend offen, wie das gelingen und geregelt werden soll.

Mit dem Vorgehen, dass der vermutlich unangenehme Teil aufgeschoben und auf künftige Generationen vertagt werden soll, macht es sich die heutige Regierungsmehrheit nach dem Urteil zu einfach. „Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030“, kritisierten die Richter. Dies ist in ihren Augen verfassungswidrig.

Das Verfassungsgericht bezieht sich dabei sogar auf die jungen Aktivisten von Fridays for Future, die sich dem Kläger-Bündnis angeschlossen haben, das die Entscheidung errungen hat. Die „zum Teil noch sehr jungen Beschwerdeführenden“ würden durch die Bestimmungen des Klimaschutzgesetzes in ihren Freiheitsrechten verletzt, so die Richter. Denn bis 2030 drohe das vorgesehene CO2-Budget weitgehend verbraucht zu sein, sodass sich kommende Generationen stark einschränken müssten. „Von diesen künftigen Emissionsminderungspflichten ist praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen, weil noch nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden und damit nach 2030 von drastischen Einschränkungen bedroht sind“, schreiben die Richter. Zudem heiße es in dem 1994 in die Verfassung aufgenommenen Umweltschutz-Staatsziel in Artikel 20a des Grundgesetzes ausdrücklich: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen.“

Fridays-for-Future-Aktivistin Luisa Neubauer spricht von einem unfassbar großen Tag für viele

Die Fridays-for-Future-Spitzenvertreterin Luisa Neubauer, die zu den Klägern zählte, feierte das Urteil: „Es ist ein unfassbar großer Tag für viele“, sagte sie. Ihre Bewegung sei lange „belächelt“ und „ausgelacht“ worden. Nun habe sie es aber vom obersten Gericht schwarz auf weiß, dass Klimaschutz auch eine Frage der Generationengerechtigkeit sei. Umweltverbände jubelten, sie hätten ein solches „bahnbrechendes“ und „epochales“ Urteil nicht erwartet.

Dagegen bemühten sich Politiker von Union und SPD nach Kräften, den juristischen Tiefschlag wenige Monate vor der Bundestagswahl mit positiver Miene wegzustecken. „Dieses Urteil ist ein klarer Auftrag, dass ambitionierter Klimaschutz überall oben auf der Agenda stehen muss“, erklärte CDU-Kanzlerkandidat Armin Laschet. CSU-Chef Markus Söder forderte eine „Generalrenovierung der Klimaschutzgesetze auch in Bayern. SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz schaltete in den Wahlkampfmodus und griff die Union an. Sie habe beim Streit um das Gesetz „genau das verhindert, was nun vom Bundesverfassungsgericht angemahnt wurde“.

Nutzt das Urteil den Grünen im Wahlkampf?

Für die Grünen bringt das Urteil möglicherweise weiteren Rückenwind im Wahlkampf. „Es ist schon irritierend, dass plötzlich das halbe Bundeskabinett dieses Urteil begrüßt, in dem ihr eigenes Klimaschutzgesetz als verfassungswidrig kritisiert wird“, sagt die Grünen-Umweltexpertin Lisa Badum unserer Redaktion. Das Klimaschutzgesetz müsse nun verschärft werden. „Dazu brauchen wir ein Klimaziel 2030 von mindestens minus 70 Prozent und ab 2030 Zwischenziele und ein CO2-Budget, um auf Paris-Pfad zu kommen“, sagt sie. „Wir müssen alle zukünftigen Gesetzesvorhaben, jede Autobahn oder Gaspipeline auf ihre Klimaschutzverträglichkeit prüfen, wie es bereits im Klimagesetz unter Artikel 13 vorgesehen ist“, betont sie.

Die FDP fordert ein völlig neues Gesetz: „Das Bundesverfassungsgericht gibt uns die Chance für einen klimapolitischen Neuanfang“, sagt Fraktionsgeschäftsführer Marco Buschmann. Seine Partei setzt dabei auf einen nationalen Zertifikatehandel: „Mit einem jährlich kleiner werdenden CO2-Deckel ist garantiert, dass alle Klimaziele sicher erreicht werden.“

Auch der stellvertretende Unionsfraktionschef Andreas Jung fordert eine gründliche Reform. „Wir müssen jetzt konsequent nachlegen“, sagt der CDU-Politiker. „Was kurzfristig geht, muss noch von dieser Regierung auf den Weg gebracht werden.“ Doch die Union brauche im Wahlprogramm ganz konkret „ein strikt auf Innovationen abzielendes glaubwürdiges Gesamtkonzept zur Erreichung des 1,5-Grad-Ziels und der Klimaneutralität“, betonte er. Das seien die christlichen Parteien mit dem „C“ der Bewahrung der Schöpfung schuldig.

Das könnte Sie außerdem interessieren:

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

29.04.2021

Es war sicher sehr klug zuerst die Atomkraftwerke und erst danach die Kohlekraftwerke abzuschalten...

29.04.2021

Ein bahnbrechender Beschluss unseres Bundesverfassungsgerichts!

Raimund Kamm