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  3. Chemnitz-Prozess: Am letzten Tag bricht der Angeklagte sein Schweigen

Chemnitz-Prozess
22.08.2019

Am letzten Tag bricht der Angeklagte sein Schweigen

Blumen und Kerzen lagen Tage nach der tödlichen Messerattacke in Gedenken an den getöteten 35-Jährigen in der Chemnitzer Innenstadt.
Foto: Monika Skolimowska, dpa

Der 24-Jährige, der vor einem Jahr in Chemnitz einen 35-Jähriger erstochen hat, schwieg lange zu den Tatvorwürfen - bis zu seinen letzten Worten vor Gericht.

Knapp ein Jahr nach dem tödlichen Messerangriff auf einen Deutschen in Chemnitz ist ein 24 Jahre alter Angeklagter zu neun Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht Chemnitz sprach den Syrer am Donnerstag in Dresden wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung schuldig.

Der 24 Jahre alte Syrer hat gemeinsam mit einem flüchtigen Iraker am 26. August 2018 in Chemnitz den 35-jährigen Daniel H. erstochen und einen weiteren Mann mit einem Messerstich schwer verletzt. Der mutmaßliche Mittäter ist weltweit zur Fahndung ausgeschrieben. Nach der Tat war es in Chemnitz zu rechten Demonstrationen und rassistisch motivierten Übergriffen gekommen. 

Vor Gericht hatte der Angeklagte zu den Tatvorwürfen geschwiegen. Unmittelbar vor dem erwarteten letzten Verhandlungstag hat er jedoch in einem Interview mit dem ZDF seine Unschuld beteuert. Nach Angaben des Landgerichts haben die dortigen Aussagen keinen Einfluss auf die Urteilsfindung der Kammer. 

Dafür seien laut Strafprozessordnung allein die im Laufe der Verhandlung gewonnen Erkenntnisse entscheidend. "Als Mittel für die Gewinnung der Überzeugung darf vom Gericht alles verwertet werden, was zum Gegenstand der Hauptverhandlung - vom Aufruf zur Sache bis zu den Schlussvorträgen und dem letzten Wort des Angeklagten - gemacht worden ist", teilte eine Sprecherin schriftlich mit.

Messerstiche von Chemnitz haben Aufmärsche ausgelöst

Weit mehr als das Verbrechen warfen die Folgen national wie international ein Schlaglicht auf Chemnitz. Bilder von rechten Demonstrationen, Aufmärschen von Neonazis und Fußball-Hooligans, von Übergriffen sowie dem Zeigen des Hitlergrußes in zahlreichen Fällen gingen um die Welt. 

Ein jüdisches und drei andere Restaurants mit ausländischer Küche wurden überfallen. Später flog die rechtsextreme Terrorgruppe "Revolution Chemnitz" auf. Der Prozess gegen die acht mutmaßlichen Mitglieder beginnt am 23. September. Die Stadt wehrte sich gegen das Image als Nazi-Hochburg.

So organisierte die Chemnitzer Band Kraftklub das #wirsindmehr-Konzert gegen Rechts und Rassismus unter anderem mit den Toten Hosen, zu dem 65.000 Menschen kamen.

Der Fall hatte auch eine politische Dimension. Der Streit um die Frage, ob es "Hetzjagden" gegeben habe, wurde zur Zerreißprobe für die große Koalition aus Union und SPD - und führte letztlich dazu, dass der damalige Chef des Bundesamts für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, in den einstweiligen Ruhestand versetzt wurde.

Am Sonntag könnte die Stimmung in Chemnitz wieder hochkochen: Die vom sächsischen Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestufte Bewegung Pro Chemnitz hat dann zu einer Kundgebung aufgerufen.

Zuschauer stehen während des Konzerts unter dem Motto «#wirsindmehr» auf dem Parkplatz vor der Johanniskirche.
Foto: Sebastian Willnow, dpa

Kurz nach der Verurteilung ihres Mandanten haben die Verteidiger Rechtsmittel eingelegt. Das erklärte Rechtsanwältin Ricarda Lang am Donnerstag nach der Urteilsverkündung des Landgerichts Chemnitz in Dresden. Die Richter hatten den 24-jährigen angeklagten Syrer zu neun Jahren und sechs Monaten Haft wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

In seinem letzten Wort forderte der Angeklagte ein faires Urteil

Noch in seinem letzten Wort vor Gericht sprach sich der Angeklagte für ein faires Urteil aus. "Ich kann nur hoffen, dass hier die Wahrheit ans Licht gebracht wird und ein gerechtes Urteil gesprochen wird", ließ der Syrer durch einen Dolmetscher übersetzen.

Die Verteidigung hatte kurz vor dem Urteil auf Freispruch plädiert. Verteidiger Drücke rückte in seinem Plädoyer die Geschehnisse nach der Tat in den Blickpunkt. "Für uns ist das mitnichten ein normales Verfahren", sagte und appellierte an die Kammer des Gerichts, sich bei der Urteilsfindung nicht von Forderungen aus Politik, Gesellschaft oder von einem "marodierenden Mob" beeinflussen zu lassen.

Die Staatsanwaltschaft hatte am Montag in ihrem Plädoyer eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren für den Angeklagten gefordert. Die drei Vertreter der Nebenklage gingen in ihren Plädoyers über diesen Antrag hinaus und forderten eine Gesamtfreiheitsstrafe von elf Jahren.

In der Folge der Messerattacke war es im vergangenen Jahr in der Stadt zu rassistisch motivierten Übergriffen gekommen, die mehr als das Verbrechen selbst auch auf internationaler Ebene ein Schlaglicht auf Chemnitz warfen. Bilder von rechten Demonstrationen, Aufmärschen von Neonazis und Fußball-Hooligans, von Übergriffen sowie dem Zeigen des Hitlergrußes in zahlreichen Fällen gingen um die Welt.

Der Streit um die Frage, ob es "Hetzjagden" gegeben habe, wurde auf Bundesebene zur Zerreißprobe für die große Koalition aus Union und SPD - und führte letztlich dazu, dass der damalige Chef des Bundesamts für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, seinen Posten verlor. Im November 2018 versetzte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) Maaßen dann in den einstweiligen Ruhestand, nachdem dieser laut einem Redemanuskript von teils "linksradikalen Kräften in der SPD" gesprochen hatte.

Der mutmaßliche Mittäter ist weltweit zur Fahndung ausgeschrieben

Anwalt Frank Wilhelm Drücke bezeichnete das Urteil als "falsch". Wegen der Revision der Verteidiger wird der Schuldspruch der Chemnitzer Richter nun zunächst nicht rechtskräftig.

Das Chemnitzer Landgericht, das aus Sicherheitsgründen in Dresden verhandelt hatte, ist davon überzeugt, dass der Syrer Alaa S. am 26. August 2018 in Chemnitz gemeinsam mit einem flüchtigen Iraker den 35-jährigen Deutschen Daniel H. erstochen hat. Der mutmaßliche Mittäter ist weltweit zur Fahndung ausgeschrieben. (dpa)

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