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Prozess in Ulm
14.10.2019

Demente Seniorin vergewaltigt: Pflegerin verurteilt

Eine 47-jährige Altenpflegerin wurde wegen Vergewaltigung zu einer Haftstrafe verurteilt.
Foto: Jens Kalaene, dpa (Symbolbild)

Eine 47-jährige Altenpflegerin muss drei Jahre lang ins Gefängnis. Sie wurde wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung schuldig gesprochen.

Wegen sexuellen Missbrauchs von Heimbewohnern ist eine Altenpflegerin in Ulm zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht sah es am Montag als erwiesen an, dass die 47-Jährige in einem Pflegeheim in Göppingen in Baden-Württemberg eine Seniorin vergewaltigt und den Übergriff gefilmt hatte. Laut Urteil setzte die Altenpflegerin ihre sexuellen Übergriffe auch dann noch fort, als eines ihrer Opfer Schmerzen äußerte.

Staatsanwaltschaft: Opfer waren aufgrund ihrer Demenz völlig hilflos

Nach Überzeugung des Gerichts hatte die 47-Jährige das Handyvideo sowie Fotos von vier weiteren, halbnackten Heimbewohnern an einen Mann geschickt, den die Deutsche zuvor in einem Online-Chat kennengelernt hatte – und der ihr im Gegenzug kinderpornografisches Material lieferte.

Die Angeklagte wurde unter anderem wegen Vergewaltigung, sexueller Nötigung und vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt. Ein Pflegeheim sei „eine Einrichtung, auf die alle vertrauen“, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Fischer. „Darum muss die Strafe deutlich ausfallen.“ Aber man wolle der Angeklagten auch „nicht alle Lebensperspektiven nehmen“. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre Haft gefordert, die Verteidigung eine Bewährungsstrafe. Die Übergriffe ereigneten sich zwischen August und Oktober 2017.

Nach Überzeugung des Pflegewissenschaftlers Johannes Nau sollten Senioren- und Pflegeeinrichtungen offensiv mit den Themen sexuelle Übergriffe und Gewalt umgehen. Nötig seien ein Schutzkonzept, klare Regeln und Fortbildungen für die Mitarbeiter, sagte er in Reaktion auf das Ulmer Urteil. So könnten Missbrauch und Übergriffe mit „allergrößter Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden“.

Nau forderte weiterhin: „Wir müssen das Thema aus der Tabu-Ecke rausholen.“ Denn bislang werde nur „ein Bruchteil der Fälle“ überhaupt bekannt. Heimträger, die von sich aus das Thema Gewalt gegen Bewohner angingen, setzten sich schnell dem Verdacht aus, es gebe dort Probleme, sagte Nau. Die Heimleitungen müssten jedoch ihre Haltung gegenüber Übergriffen und sexueller Belästigung öffentlich vertreten und klarmachen, dass solches Verhalten absolut nicht akzeptiert werde. Das Personal müsse in der Lage sein, Dinge, die sich nicht leicht erklären lassen – wie etwa blaue Flecken –, anzusprechen und den Bewohner zu ermuntern, seine Scham zu überwinden. Fortbildungen könnten Pflegende dafür sensibilisieren.

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Im Ulmer Urteil wirkten sich die schwierigen Lebensumstände der Frau strafmildernd aus: erst die Trennung von ihrem Mann, dann der Tod der Mutter, schließlich selbst ein Schlaganfall und das gemeinsame Haus kurz vor der Zwangsversteigerung. In dieser Situation lernte die Angeklagte ihren Chat-Partner über eine Online-Partnerbörse kennen. Er würde sich finanziell um sie kümmern, glaubte sie. Im Gegenzug musste sie seine Aufträge erfüllen. Dazu gehörte auch die Beschaffung der pornografischen Bilder im Pflegeheim.

Wegen ihrer „emotionalen Abhängigkeit, ja Hörigkeit“, habe sie die Anweisungen ihres Bekannten befolgt, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Fischer. Der mutmaßliche Komplize muss sich laut Medienberichten von Mitte November an vor dem Landgericht Tübingen verantworten. Der 37-Jährige aus Ellwangen soll demnach weitere Frauen dazu angestiftet haben, pornografische Handyfilme zu beschaffen. (dpa)

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