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Saarbrücken
11.09.2019

Vater tötet Sohn: Viereinhalb Jahre Haft

Ein 66-jähriger Vater wurde zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt, weil er seinen drogenabhängigen Sohn mit drei Schüssen tötete.
Foto: Oliver Dietze, dpa (Archiv)

Nachdem ein Vater seinen Sohn mit einer Schusswaffe tödlich verletzte, muss dieser nun viereinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Gericht stellte die "notwehrähnliche Lage" des Vaters fest.

Ein Vater muss nach tödlichen Schüssen auf seinen drogenabhängigen Sohn nun viereinhalb Jahre in Haft. Wie das Landgericht Saarbrücken am Dienstag urteilte, habe sich der Vater des Totschlags sowie des illegalen Besitzes einer Schusswaffe strafbar gemacht. Er hatte seinen 29-jährigen Sohn am Neujahrsmorgen 2018 in Beckingen (Kreis Merzig-Wadern) mit drei Schüssen getötet.

Gericht stellt "notwehrähnliche Lage" des Vaters fest

Das Landgericht Saarbrücken ging von einem minderschweren Fall aus. Die Familie sei bereits seit längerer Zeit vom Sohn drangsaliert worden. Der 29-Jährige stand regelmäßig unter Drogeneinfluss, habe die Eltern beschimpft und bestohlen sowie im Haus randaliert. Einmal habe er damit gedroht, das Haus der Eltern anzuzünden. Häufig mussten die Situationen durch Polizeieinsätze gelöst werden.

Am Tag der Tat sei die Situation in der Familie eskaliert. Der Sohn sei über den Balkon in das Haus der beiden Eltern eingebrochen und weigerte sich vehement zu gehen, woraufhin der Vater mehrfach auf seinen 29-jährigen Sohn schoss. Die Schusswaffe habe dem Sohn selbst gehört, der Vater habe diese gefunden und behalten.

Vater leidet nach Tötung des Sohns unter Depressionen

Nach Angaben des Anwalts leidet der 66-Jährige, der sich als Gemeinderatsmitglied für das Gemeinwohl einsetzte, seit der Tat unter schweren Depressionen. Auch die Staatsanwaltschaft sprach von einem minderschweren Fall aufgrund der "psychischen Ausnahmesituation", in der sich der 66-Jährige befand. Am Tag vor der Tat sei er von seinem Sohn ins Gesicht geschlagen worden sein. Die Verteidigung plädierte auf eine "mildere Strafe", da ihrer Ansicht nach eine Notwehrsituation bestand. Laut Richter bestand eine solche jedoch nicht, da der 66-Jährige "tatsächlich die Absicht hatte, zu töten". (dpa, AZ)

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