Verbot von Böhmermanns Schmähkritik bleibt bestehen
Das Urteil des Oberlandesgerichts ist rechtskräftig: Jan Böhmermann darf den Großteil seines Schmähgedichts über den türkischen Präsidenten Erdogan nicht wiederholen.
Das Verbot von größeren Teilen des Gedichtes "Schmähkritik" des TV-Satirikers Jan Böhmermann über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan bleibt bestehen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurück.
Passagen in Böhmermanns Schmähgedicht sind rechtswidrig
Damit ist das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg rechtskräftig. Dort hatten die Richter im Mai vergangenen Jahres entschieden, dass bestimmte, herabsetzende Passagen über Erdogan nicht wiederholt werden dürften und rechtswidrig seien. (dpa)
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