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  3. Beim Kölner Karneval: Verdächtiger nach Tod eines Polizisten wieder auf freiem Fuß

Beim Kölner Karneval
21.02.2018

Verdächtiger nach Tod eines Polizisten wieder auf freiem Fuß

Nach dem tödlichen Sturz eines Polizisten im Kölner Straßenkarneval ist ein 44 Jahre alter Verdächtiger laut Kölner «Stadt-Anzeiger» aus der Untersuchungshaft entlassen worden.
Foto: Oliver Berg/Archiv (dpa)

Ein Polizist stürzt mitten im Kölner Karnevalstreiben zwischen zwei Straßenbahnwagen und wird überrollt. Ein Verdächtiger, der in Untersuchungshaft kam, ist nun wieder auf freiem Fuß. Den Ermittlungen zufolge könnte es auch ein Unfall gewesen sein.

Nach dem tödlichen Sturz eines Polizisten vor eine Straßenbahn im Kölner Karneval ist ein 44 Jahre alter Verdächtiger aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Es bestehe kein dringender Tatverdacht mehr, dass der Mann den 32-Jährigen zumindest fahrlässig gestoßen habe.

Das sagte ein Sprecher des Kölner Amtsgerichts. Möglicherweise habe es sich um einen Unfall gehandelt. Zu Details wollte er sich nicht äußern. Die Staatsanwaltschaft ist nach Angaben einer Sprecherin nach wie vor überzeugt davon, dass der 44-Jährige den Sturz verursacht hat. "Wir ermitteln weiter." Zuvor hatte der "Kölner Stadt-Anzeiger" berichtet.

Der Polizist war am Karnevalsfreitag privat mit Bekannten unterwegs. An einer Haltestelle in der Kölner Innenstadt stürzte er zwischen zwei Straßenbahnwaggons und wurde überrollt. Bilder einer Überwachungskamera hatten den Vorfall aufgezeichnet. Der 44-Jährige war kurz nach dem Tod des Mannes zunächst als Zeuge vernommen und später festgenommen worden. Ein Richter erließ Haftbefehl wegen fahrlässiger Tötung, da der 32-Jährige nach ersten Annahmen gestoßen worden war. Nun wurde der Haftbefehl aufgehoben.

Um den genauen Ablauf zu klären, habe die Staatsanwaltschaft ein Gutachten beim Institut für Rechtsmedizin in Auftrag gegeben, sagte eine Sprecherin. Von dem Gutachten zum sogenannten biodynamischen Ablauf erhofften die Ermittler sich Erkenntnisse darüber, "mit welcher Intensität der Körperkontakt zwischen dem Beschuldigten und dem Opfer erfolgt sein muss, um den Sturz zur Folge zu haben".

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