Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Ravensburg: Urteil: Zwölfeinhalb Jahre Haft im Prozess um vergiftete Babynahrung

Ravensburg
22.10.2018

Urteil: Zwölfeinhalb Jahre Haft im Prozess um vergiftete Babynahrung

Weil er Babynahrung vergiftet haben soll, muss ein 54-Jähriger wegen versuchten Mordes in fünf Fällen für zwölfeinhalb Jahre in Haft.
Foto: Marijan Murat, dpa

Ein Mann platzierte fünf Gläser mit vergifteter Babynahrung in Supermärkten. Das Landgericht Ravensburg hat ihn nun zu zwölfeinhalb Jahren Haft verurteilt.

Die Schwurgerichtskammer am Landgericht Ravensburg kämpfte sich am Montag förmlich durch den sechsten Verhandlungstag. Schließlich erging am Montagabend das Urteil: Der 54-jährige Angeklagte wurde zu zwölfeinhalb Jahren Haft wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchter räuberischer Erpressung verurteilt.

Vergiftete Babynahrung: Oberstaatsanwalt forderte 13 Jahre Haft

Der Angeklagte hatte schon zu Beginn des Prozesses zugegeben, fünf Babygläschen mit Gift versetzt zu haben, um 11,75 Millionen Euro von fünf Handelsketten zu erpressen. Der 54-Jährige hatte im Herbst vergangenen Jahres den vergifteten Babybrei in Supermärkten in Friedrichshafen ausgelegt.

Oberstaatsanwalt Peter Vobiller hatte in seinem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren wegen versuchten Mordes in fünf Fällen und schwerer räuberischer Erpressung in sieben Fällen gefordert. "Es war reines Glück, dass keines der Gläschen in Umlauf kam. In jedem war so viel Gift enthalten, das ein Kleinkind nach dem Verzehr sicher gestorben wäre. Der Erpresser hat mit erheblicher krimineller Energie gehandelt", erläuterte Vobiller. Er hielt dem Angeklagten vor, aus Heimtücke gehandelt zu haben und die Tötung Unschuldiger billigend in Kauf zu nehmen. Zudem seien seine siebzehn Voreintragungen im Strafregister zu berücksichtigen.

Angeklagter wollte vor Prozessbeginn einen Amtsarzt sehen

Verteidiger Manuel Reiger plädierte für eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren. "Der Tatbestand des versuchten Mordes ist nicht erfüllt", so Reiger. Sein Mandant sei davon überzeugt gewesen, dass die vergifteten Gläser nie verzehrt worden wären. Der 54-Jährige Angeklagte wollte danach das ihm zustehende letzte Wort nicht in Anspruch nehmen, weil er sich dazu wegen seines psychischen Zustands nicht mehr in der Lage sehe.

Der sechste Prozeßtag begann von Anfang an holprig. Zunächst konnte die Verhandlung nicht wie geplant um 9.20 Uhr beginnen, weil derAngeklagte zunächst einen Amtsarzt sehen wollte, weil er sich nicht wohlfühlte, wie Gerichtssprecher Franz Bernhard erklärte. Erst gegen 11 Uhr startete der Prozess, nachdem eine Ärztin angeordnet hatte, dass alle zwei Stunden ein Pause gemacht werden müsse.

Lesen Sie dazu auch

Psychiatrischer Gutachter schloss eine Borderline-Störung aus

Im Mittelpunkt stand die Aussage des Sachverständigen Hermann Assfalg, der dem Angeklagten volle Schuldfähigkeit attestierte. "Zwar leidet der Angeklagte unter einer narzisstischen sowie einer dissozialen Persönlichkeitsstörung", so der Gutachter, "doch diese sind nicht so stark ausgeprägt, dass sie seinen Willen nachhaltig beeinträchtigt hätten".

Eine Borderline-Störung, die der Supermarkt-Erpresser selbst als Erklärung für seine Taten vorgetragen hatte, schloss der psychiatrische Gutachter aus. "In diesem Falle liegt keine schwere seelische Abartigkeit vor", erläuterte Assfalg. Daher sei auch eine Unterbringung in einer forensischen Klinik nicht erforderlich. Zudem habe der Angeklagte seinen Erpressungs-Versuch akribisch und bis in die letzten Einzelheiten geplant, alles Zeichen dafür, dass dies kein impulsiver Ausbruch infolge der Persönlichkeitsstörung sei. Zeichen für eine schwere Alkohol- oder Drogensucht, die der Angeklagte ebenfalls immer wieder vorgebracht hatte, konnte der Sachverständige ebenfalls nicht erkennen.

Richter lehnte alle drei Anträge der Verteidigung ab

Wie schon in den Prozesstagen zuvor, übernahm der 54-jährige Angeklagte immer wieder selbst die Regie. Warum er ihn nicht nach seiner schweren Kindheit gefragt habe, fragte er den Gutachter aus. Der antwortete ruhig und gelassen und wiederholte eins um andere Mal seine Argumente. Insgesamt dauerte die Befragung des psychiatrischen Sachverständigen fast drei Stunden.

Auf Wunsch des Angeklagten stellte die Verteidigung drei Anträge, die jeweils zu einem weiteren Verzug des Prozesses geführt hätten. Doch alle Anträge lehnte Richter Maier ab, weil sie unbegründet seien.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.