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  3. Verkehr: Bald mehr Tempo 30-Zonen - auch auf großen Hauptstraßen

Verkehr
14.06.2016

Bald mehr Tempo 30-Zonen - auch auf großen Hauptstraßen

Auch auf großen Hauptstraßen soll es bald mehr Tempo 30-Zonen geben.
Foto: Alexander Kaya

Auch auf großen Hauptstraßen soll es bald mehr Tempo 30-Zonen geben. Darauf zielt eine Verordnung von Verkehrsminister Alexander Dobrindt ab, die heute beschlossen werden soll.

Für mehr Sicherheit an Schulen, Kitas und Seniorenheimen soll auch auf großen Hauptstraßen häufiger Tempo 30 gelten. Darauf zielt eine Verordnung von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU), mit der sich das Kabinett voraussichtlich an diesem Mittwoch befassen will. Geschwindigkeitsbeschränkungen an solchen sensiblen Stellen sollen künftig ohne größere bürokratische Hürden festgelegt werden können, wie Bund und Länder im Grundsatz bereits angekündigt hatten. 

Konkret wird nun auch vorgegeben, dass die Abschnitte "in der Regel auf den unmittelbaren Bereich der Einrichtung auf insgesamt 300 Meter Länge zu begrenzen" seien. Tempo-30-Anordnungen seien außerdem "soweit möglich auf die Öffnungszeiten zu beschränken", heißt es nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur in der Vorlage.

Mit der Änderung der Straßenverkehrsordnung sei "kein Automatismus" verbunden, vor solchen Einrichtungen Tempo 30 einzuführen. Nötig sein soll weiter eine Einzelfallprüfung. Berücksichtigt werden müsse etwa auch, dass Autofahrer deswegen nicht von den Durchgangsstraßen auf Wohngebiete ausweichen oder Taktfahrpläne von Bussen ausgebremst werden. Bei Tempobeschränkungen müssten auch nicht unbedingt beide Fahrspuren einer breiten Straße gleich behandelt werden.

SPD-Fraktionsvize Sören Bartol sagte: "Wir wollen die Zahl der Verkehrsopfer weiter reduzieren." Die Straßenverkehrsbehörden könnten daher künftig verstärkt Tempo-30-Zonen auf Hauptverkehrsstraßen einrichten. Zuständig dafür sind die Länder. Bei großen Straßen muss bisher aber erst aufwendig nachgewiesen werden, dass es sich um eine gefährliche Stelle handelt. Generell gilt innerorts Tempo 50.

Auch erwachsene Radfahrer auf dem Gehweg bald möglich

Änderungen sind auch für Radler geplant. So sollen Kinder bis acht Jahre künftig von einer mindestens 16 Jahre alten Aufsichtsperson auf dem Rad begleitet werden dürfen, wenn sie auf Gehwegen fahren. Für erwachsene Radler sind Gehwege bisher tabu, Kinder bis acht Jahre müssen dort fahren. Dies soll die Aufsichtspflicht erleichtern, heißt es in der Vorlage. "Es ist ausdrücklich nicht das Ziel, dass auch ältere unsichere Radfahrer den Gehweg nutzen dürfen."

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Elektroräder, die maximal 25 Kilometer pro Stunde schnell sind, sollen künftig Radwege nutzen können - außerorts generell und innerorts mit einem neuen Hinweisschild "E-Bikes frei". Nicht gelten soll dies für schnellere Elektrofahrräder (S-Pedelecs).

Leichter zu merken sein sollen die Regeln für Rettungsgassen auf Autobahnen und großen Bundesstraßen, damit Polizei und Rettungswagen schnell zu Unfallstellen kommen. Künftig soll gelten, dass bei Straßen mit mindestens zwei Streifen die Gasse "zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen" frei zu halten ist - also bei drei Fahrspuren zwischen der ganz linken und den beiden rechten daneben.  AZ/dpa

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

14.06.2016

Darf ich lachen? Solange in den bereits bestehenden 30er-Zonen (z. B. in Augsburg die Argonstraße/Fichtelbachstraße oder Lauterlech) nicht einmal Tempo 50 eingehalten wird, braucht man keine neuen Beschränkungen einführen. Es gibt so gut wie keine Kontrollen. In Augsburg haben die Raser überall freie Fahrt.

17.06.2016

Nicht überall: Da, wo das Limit von 60 wieder auf 50 reduziert wird, da stehen sie wie die Aasgeier. ;-) Ansonsten: volle Zustimmung.

14.06.2016

Man sollte da doch bitte dringend unterscheiden, ob wir hier »nur« von Tempo 30 reden, oder von einer Zone. An eine Zone werden nämlich noch mal ganz andere Anforderungen gestellt, dass man sie überhaupt einrichten kann. So einfach wie im Artikel ist das bei Zonen dann nämlich auch wieder nicht. Klassiker des Juristendeutschs: Der sog. »Zonencharakter« muss »erkennbar« sein. Wohl hintergründig davon ausgehend, dass Autofahrer das sonst schlicht nicht einhalten werden. Was allerdings eine ziemlich realitätsnahe Einschätzung ist, wenn man den Arbeiten auf dem Gebiet glauben schenkt. So gesehen: Schön, dass man hier noch mehr Schilder aufstellen kann. Aber durchgesetzt werden sie vermutlich keinen Deut besser, als bisher.

»Konkret wird nun auch vorgegeben, dass die Abschnitte «in der Regel auf den unmittelbaren Bereich der Einrichtung auf insgesamt 300 Meter Länge zu begrenzen» seien. Tempo-30-Anordnungen seien außerdem «soweit möglich auf die Öffnungszeiten zu beschränken», heißt es nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur in der Vorlage.«

Also im Wesentlichen nichts, was man allgemein großartig spüren wird. Vor vielen Schulen und Krankenhäusern ist ja jetzt schon 30. Davor und danach wird also weiter gekachelt werden – mit schönen Beschleunigungsgeräuschen noch oben drauf, freut auch die Anwohner.

«SPD-Fraktionsvize Sören Bartol sagte: «Wir wollen die Zahl der Verkehrsopfer weiter reduzieren.»»

Na dafür war man aber bei der Änderung der StVO etwas zu zögerlich. Ja, der Zusammenhang von Todeswahrscheinlichkeit und gefahrenem Tempo, insbesondere bei Fußgängerbeteiligung an einem Unfall, ist gut belegt: Ab ca. 30 km/h wirds recht steil tödlich für Aussassen. Daher die Wahl dieser Grenze. Aber wenn man das mit der Vermeidung von Unfalltoten wirklich ernst meinen würde, wäre die Ausweitung der Möglichkeiten nicht auf ein paar wenige Plätzchen des Stadtgebiets beschränkt. Sie wäre Standard. Aber immerhin, die Richtung stimmt wenigstens.

«Es ist ausdrücklich nicht das Ziel, dass auch ältere unsichere Radfahrer den Gehweg nutzen dürfen.»

Und offensichtlich ist es auch ausdrücklich nicht das Ziel, Kinder gleich von Anfang an ans Fahrbahnfahren zu gewöhnen zu können... Diese Möglichkeit ist damit dann nämlich zukünftig endgültig vom Tisch, weil die Eltern ja eine legale Möglichkeit an die Hand bekommen haben, ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen – nur halt exklusiv die Variante, die Gehweggewöhnung am ehesten fördert. Schön weiter Gehwegfahrer und Seitenraumverkriecher heranzüchten... Freut auch die Autofahrer, die umso mehr an jeder Kreuzung aufpassen müssen, weil auch Oma Erna bis heute nicht gelernt hat, dass das böse »Brumm Brumm« ihr nichts tun wird.

«Elektroräder, die maximal 25 Kilometer pro Stunde schnell sind, sollen künftig Radwege nutzen können - außerorts generell und innerorts mit einem neuen Hinweisschild «E-Bikes frei».»

Auch wieder so eine Inkonsistenz: Die mit Motor können, müssen aber nicht, die ohne Motor, die trotzdem genau so wenn nicht schneller unterwegs sind, werden weiterhin meistens dazu gezwungen. Ungleichheiten wegen Motoren scheinen in DE auch 2016 immer noch Salonfähig zu sein.