
Teure Autofahrt: Italien hat Bußgeldkatalog verschärft

Italien hat seinen Bußgeldkatalog deutlich verschärft - pünktlich zur Urlaubssaison. Ein Beispiel: Rasen kostet über 1000 Euro. Von Simon Kaminski
Bleifuß bis Barcelona - das kann teuer werden. Rasend nach Rimini - das jedoch könnte die Urlaubskasse noch mehr belasten. Denn Italien hat sich mit einem verschärften Bußgeldkatalog in vielen Kategorien an die Spitze gesetzt.
Wer mit 40 Stundenkilometer mehr als erlaubt unterwegs ist, muss seit August knapp 1500 Euro berappen - zum Vergleich: In Deutschland wird der Raser dafür außerorts mit 160 Euro belangt. Beachtlich auch die zusätzlichen "Telefongebühren", die der Staat für den Handy-Plausch am Steuer aufschlägt: Es werden bis zu 500 Euro fällig. Wird der Telefonierer dann noch ohne Gurt erwischt, kommen 78 bis 311 Euro hinzu.
Bei Fahrten unter Alkohol drohen nicht nur drakonische Geldstrafen und Fahrverbote. Ab 1,5 Promille ist sogar eine Konfiszierung und Versteigerung des Wagens möglich. Immerhin muss der derart Abgestrafte sich dann nicht mehr um die saftigen Strafen für Falschparker sorgen, die mit 40 bis 310 Euro zu Buche schlagen. Wer übrigens das Knöllchen einfach aus dem Fenster wirft, riskiert doppelten Ärger. Schließlich wird ein solch unsachgemäßes Entsorgen von Abfällen mit bis zu 400 Euro geahndet. Angesichts dieser Summen nach Frankreich auszuweichen, ist keine Lösung. Denn dort beginnt der Bußgeldkatalog beispielsweise für Alkoholfahrten erst bei 750 Euro.
Es spricht also vieles dafür, im Urlaub peinlich genau auf die Einhaltung der Verkehrsregeln zu achten. Einen weiteren Grund für größte Vorsicht nennt ADAC-Pressesprecher Maximilian Maurer unserer Zeitung: "Ab 1. Oktober werden Bußgeldbescheide aus den EU-Ländern ab 70 Euro auch nach Deutschland nachgeschickt." Gültig ist jedoch das Datum, welches der Bescheid trägt. "So können also auch Sünden bestraft werden, die weit vor dem 1. Oktober im Ausland begangen worden sind", warnt Maurer. Wer dann das Geld umstandslos überweist, unterstützt den italienischen Fiskus, wer Widerspruch einlegt, muss sich mit den Ämtern in Deutschland auseinandersetzen. Zieht der Autofahrer den Kürzeren, bleibt das Geld - nach dem Grundsatz, der Vollstrecker bekommt die Moneten - in Deutschland.
"Auch wegen dieser neuen Regelung wird die italienische Polizei die Autofahrer aus dem Ausland nach wie vor bevorzugt an Ort und Stelle zur Kasse bitten", sagt Maurer. Also lieber mit Muße nach Mailand... Simon Kaminski
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