Verteidigung zweifelt an Unabhängigkeit des Gerichts
Der tödliche Messerangriff auf einen Deutschen in Chemnitz löste vor sieben Monaten Gewalt und Debatten aus. Jetzt steht ein syrischer Asylbewerber vor Gericht.
Die Verteidigung des angeklagten Syrers im Prozess um die tödliche Messerattacke von Chemnitz hat Zweifel an der Unabhängigkeit des Gerichtes. Noch vor Verlesen der Anklage legte Verteidigerin Ricarda Lang am Montag in Dresden einen Fragenkatalog vor, der die Einstellung der Berufs- und Laienrichter erhellen soll. Lang will unter anderem wissen, ob die Richter Mitglieder oder Unterstützer der AfD oder der islamfeindlichen Pegida-Bewegung sind, ob sie an Demonstrationen in Folge der Messerattacke teilnahmen und wie sie zu Flüchtlingen insgesamt stehen. "Die Einstellung der Richter zur Flüchtlingsfrage ist entscheidend für ein faires Verfahren", sagte Lang.
Ausschreitungen in Chemnitz nach tödlichem Messerangriff
Die Verteidigerin ging in einer Art Chronologie auf die Ereignisse in Chemnitz ein, die nach dem Tod des 35 Jahre alten Daniel H. am 26. August 2018 unter anderem in ausländerfeindlichen Ausschreitungen sowie Angriffen auf Flüchtlinge und ausländische Restaurants in der Stadt gipfelten. Der Beschuldigte, der 2015 als Flüchtling nach Deutschland kam, entspreche dem "erklärten Feindbild" jener Menschen, die die AfD unterstützen, sagte Lang. Sie ging auch auf eine Äußerung der Chemnitzer Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig (SPD) ein. Diese habe die Hoffnung geäußert, das der Beschuldigte verurteilt wird, ohne das Verfahren zu kennen. Es gebe den Verdacht, dass von politischer Seite Einfluss auf das Verfahren genommen werde.
Das Gericht setzte die Verhandlung bis zu einer Entscheidung über den Antrag fort. Danach wurde die äußerst knappe Anklage verlesen. Demnach wird der 23 Jahre alte Syrer beschuldigt, gemeinsam mit einem auf der Flucht befindlichen Iraker Ende August 2018 den 35-jährigen Deutschen mit mehreren Messerstichen getötet und einen anderen Mann lebensbedrohlich verletzt zu haben. "Er wird beschuldigt, einen Menschen getötet zu haben, ohne Mörder zu sein", hieß es. Angeklagt sind Totschlag, versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung. Der Angeklagte bestreitet die Tat.
Als Nebenkläger sind neben der Mutter und der Schwester des Opfers auch der beim damaligen Tatgeschehen schwer verletzte Mann zugelassen. Das Gericht hat über 50 Zeugen geladen. Für den Prozess sind bis zum 29. Oktober insgesamt 24 Verhandlungstage angesetzt. Im Vorfeld war die Verteidigung des Angeklagten vor dem Bundesgerichtshof mit dem Antrag gescheitert, den Prozess außerhalb von Sachsen, Thüringen und Brandenburg durchzuführen. Verteidigerin Lang hatte das vor allem mit der Stimmung in den drei Ländern begründet, in denen in diesem Jahr Landtagswahlen stattfinden. Die AfD hatte seinerzeit in Chemnitz nach der tödlichen Messerattacke zu Demonstrationen aufgerufen.
Zuschauer und Medienvertreter mussten am Montagvormittag eine Sicherheitsschleuse passieren, um in den Saal zu gelangen. Das Verfahren vom Landgericht Chemnitz wurde aus Sicherheitsgründen und wegen des großen öffentlichen Interesses in den Sicherheitssaal des Dresdner Oberlandesgerichtes verlegt.
Aufmarsch von Neonazis und Hooligans in Chemnitz erwartet
Parallel zu dem Prozess wird am Montag in Chemnitz mit mehreren Hundert Neonazis und Hooligans gerechnet, die zu der Beerdigung eines gestorbenen Fans des Fußball-Regionalligisten Chemnitzer FC kommen wollen. Die Traueraktion für Thomas Haller im CFC-Stadion hatte vor rund einer Woche deutschlandweit für Aufsehen gesorgt. Haller war führender Kopf der früheren Vereinigung "HooNaRa" (Hooligans-Nazis-Rassisten). (dpa/AZ)
Wir möchten wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.