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Keine Fachkenntnisse vorhanden
01.11.2019

Vier Tote nach Betäubung: Mutmaßlich falsche Ärztin in Haft

Die mutmaßlich falsche Ärztin soll «durch fehlerhafte Anästhesien» in mehreren Fällen den Tod von Patienten verursacht haben. (Symbol).
Foto: BDA/DGAI/Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI)/dpa

Ohne entsprechende Ausbildung soll eine Frau in einer Klinik Menschen betäubt haben - laut Staatsanwaltschaft starben vier Patienten. Nun wurde gegen die 48-Jährige Haftbefehl erlassen.

Wegen mehrerer Todesfälle in einer hessischen Klinik sitzt eine mutmaßlich falsche Ärztin in Untersuchungshaft. Die Frau soll ohne entsprechende Ausbildung Patienten betäubt haben.

"Durch fehlerhafte Anästhesien soll sie in vier Fällen den Tod der Patienten verursacht haben. In acht weiteren Fällen sollen Gesundheitsschäden eingetreten sein", sagte Götz Wied, Sprecher der Staatsanwaltschaft Kassel.

Zuvor hatten mehrere Medien darüber berichtet. Die Frau war demnach von 2015 bis 2018 als Assistenzärztin in einer Klinik in Fritzlar (Nordhessen) tätig. Doch die 48-Jährige hatte laut Gutachten nicht die erforderlichen Fachkenntnisse - und nicht einmal eine ärztliche Zulassung gehabt, hieß es am Freitag.

Die Ermittler werfen der Frau vor, Fehler bei der Behandlung gemacht zu haben. Beispielsweise habe sie eine Atemnot des Patienten nicht rechtzeitig erkannt und die Verabreichung falscher Medikamente während Operationen zu verantworten.

Zunächst war gegen die 48-Jährige nur ermittelt worden, weil sie sich mit gefälschten Unterlagen in der Klinik beworben haben soll. Doch bei einer Durchsuchung im Januar stießen die Behörden auf weitere Beweise. Staatsanwaltschaft und Polizei ermitteln nun unter anderem wegen des Verdachts des Totschlags, gefährlicher Körperverletzung, Urkundenfälschung, Betruges und des Missbrauchs von Titeln.

Am Dienstag kam die Frau in Untersuchungshaft. Zugleich gab es Durchsuchungen in drei Bundesländern: Neben der Klinik in Hessen wurden die Privaträume der Frau durchsucht, die zuletzt in Kiel (Schleswig-Holstein) wohnte. Außerdem wurden Arbeitsplätze von zwei Medizinern in Hessen und Brandenburg durchsucht. Es werde geprüft, ob die damals in der Klinik tätigen Ärzte ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, indem sie die Frau als Anästhesistin trotz mangelhafter Leistungen weiterarbeiten ließen.

Keine Angaben machten die Ermittler dazu, wie die Frau aufflog. Ob es weitere Opfer gibt, prüfen die Behörden noch. Sie richteten am Freitag eine Telefonnummer für Hinweise und Fragen von Betroffenen sowie Angehörigen ein.

Das Krankenhaus bestätigte die Ermittlungen: "Es wurden weitere Akten eingefordert, in denen die Frau eine Rolle spielt", sagte Geschäftsführer Sven Ricks der "Hessischen/Niedersächsischen Allgemeinen" (HNA). In einer Stellungnahme erklärte die gemeinnützige Hospital zum Heiligen Geist GmbH, man habe mit großer Betroffenheit vom Anfangsverdacht der Staatsanwaltschaft erfahren: "Wir werden alles uns Mögliche tun, um die Aufklärung des Sachverhalts bestmöglich und schnellstmöglich zu unterstützen."

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz forderte angesichts der Vorwürfe mehr Transparenz. "Der Krankenhausträger muss von sich aus in der Dokumentation überprüfen, welche Patienten von dieser Ärztin betreut worden sind und ob es Auffälligkeiten in der Nachsorge gab", sagte Vorstand Eugen Brysch. Das Krankenhaus hätte von sich aus diese Patienten kontaktieren müssen. Ob das geschehen ist, kann ich nicht beurteilen."

Es sei aber überfällig, dass der Krankenhausträger jetzt die breite Öffentlichkeit informiere: "Wenn Ermittlungen wegen Todesfällen im Raum stehen, sind maximale Transparenz und der Kontakt zur Öffentlichkeit dringend notwendig." Es sei angesichts von 17 Landesärztekammern in Deutschland für vermeintliche Ärzte sehr leicht, fehlende Zulassungen zu verschleiern.

"Es ist an der Zeit, dass die Approbation eines Arztes zentral archiviert wird und es eine Stelle gibt, wo Krankenhausträger verpflichtet sind, diese abzufragen", sagte Brysch. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) müsse auf die deutsche Ärzteschaft zugehen, "um die Kleinstaaterei in dieser Frage zu beenden".

Immer wieder schaffen es Betrüger, bundesweit Kliniken zu täuschen. Laut einer Auswertung des Landkriminalamtes in Wiesbaden gab es seit dem Jahr 2014 mindestens zwölf Fälle allein in Hessen, davon sieben in Praxen und fünf in Kliniken. (dpa)

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